Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Kreisvorsitzende. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Kreisvorsitzende bedarf nunmehr der Einwilligung von mindestens zwei weiteren in § 19 der Satzung genannten Kreisvorstandsmitgliedern zur Vornahme solcher Rechtsgeschäfte, die für den Verein eine Belastung von mehr als 50,00 EUR (Fünfzig Euro) bedeuten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Maximilian Scheu
Graben-Neudorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.12.1996 mit Änderung vom 27.08.2006.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.07.2014.
Tag der ersten Eintragung: 20.01.1998
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