Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 13.12.2009.
Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 Absatz 2 (Beiträge) und 8 Absatz 4 (Vorstand, hier: Vertretungsberechtigung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.09.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Erlöschen der Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.11.2015 hat die Änderung der Satzung in § 8 Abs. 1 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 8 Abs. 1 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.11.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 Abs. 1 (Zweck des Vereins), 3 Abs. 4 (Gemeinnützigkeit), 8 Abs. 6 (Vorstand), 9 Abs. 1 und 2 (Kuratorium) und 10 Abs. 1 sowie das Einfügen eines Abs. 10 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern - dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister - und kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung beliebig erweitert werden.