Handelsregister · HRB 9037

Chronologischer Auszug

JUHO gGmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.02.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Jugenderholungs- und Bildungsheim der
Industriegewerkschaft Metall
Gemeinnützige Gesellschaft mit
beschränkter Haftung

b)
Frankfurt am Main

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschliesslich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung
vom 24. Dezember 1953, und zwar durch
Errichtung und Unterhaltung von
Jugendheimen, die vorwiegend
Angehörigen der Gewerkschaftsjugend,
insbesondere der Industriegewerkschaft
Metall, offenstehen sollen. In den Heimen
soll den Jugendlichen Erholung,
gesundheitliche Förderung und Vertiefung
der allgemeinen Bildung durch bewusste
Jugendpflegearbeit zuteil werden. Etwaige
Gewinne dürfen nur für die vorbezeichneten
Zwecke verwendet werden. Die
Gesellschafter erhalten keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
Sie erhalten bei Auflösung der Gesellschaft
nicht mehr als ihre eingezahlten
Kapitalanteile und den gemeinen Wert etwa
geleisteter Sacheinlage zurück.

(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "steuerbegünstige
Zwecke" der Abgabenordnung 1977.

(2) Zweck der Gesellschaft sind Förderung
- der Jugendhilfe und Jugendfürsorge - der
Volks- und Berufsbildung - der
internationalen Gesinnung und des
Völkerverständigungsgedanken.

(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch

a) Errichtung und Unterhaltung von
Jugendheimen und anderen geeigneten
Einrichtungen zur Erfüllung der
satzungsmäßigen Aufgaben
b) Maßnahmen zur staatsbürgerlichen und
beruflichen Bildung von Jugendlichen,
insbesondere durch die Durchführung von
Seminaren, Kursen und Tagungen
c) Maßnahmen zur kulturellen und
gesundheitlichen Förderung der
Jugendlichen
d) die Veranstaltung internationaler
Begegnungen und Jugendaustausch.

Die Gesellschaft kann ihre
satzungsmäßigen Aufgaben selbst oder im
Zusammenwirken mit anderen Institutionen
erfüllen. Sie kann auch ihre Einrichtungen
andren Institutionen zur Duchführung von
Veranstaltungen zur Verfügung stellen,
sofern sich diese im Rahmen der
satzungsmäßigen Aufgabenstellung der
Gesellschaft halten.

(4) Etwaige Gewinne dürfen nur für die
vorbezeichneten Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter erhalten keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
Sie erhalten bei Auflösung der Gesellschaft
nicht mehr als ihre eingezahlten
Kapitelanteile und den gemeinen Wert etwa
geleisteter Sacheinlagen zurück.
330.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Dr. Bäumler, Oliver, Köln-Deckstein, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Zienow, Peter, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Schupp, Klaus, Meiningen, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.07.1955 zuletzt geändert am
08.02.2000
a)
14.12.2004
Celik

b)
Tag der ersten
Eintragung: 05.10.1955
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Blatt 4 ff. Sonderband Ia
2b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Bäumler, Oliver, Köln-Deckstein, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Partes, Franz Julius, Niddatal, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
27.07.2006
Schnettler
3Prokura erloschen:
Schupp, Klaus, Meiningen, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Sommers, Allan John, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
a)
09.01.2007
Schnettler
4c)
Die Körperschaft ist selbstlos tätig, sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Die
Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke i. S.
des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung. Zweck der
Gesellschaft sind Förderung - der
Jugendhilfe und Jugendfürsorge - der
Volks- und Berufsbildung - der
internationalen Gesinnung und des
Völkerverständigungsgedankens. Der
Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch a) die Unterhaltung von
Jugendheimen; b) Maßnahmen zur
staatsbürgerlichen und beruflichen Bildung
von Jugendlichen, insbesondere durch die
Durchführung von Seminaren, Kursen und
Tagungen; c) Maßnahmen zur kulturellen
und gesundheitlichen Förderung der
Jugendlichen; d) die Veranstaltung
internationaler Begegnungen und
Jugendaustausch. Die Gesellschaft kann
ihre satzungsmäßigen Aufgaben selbst
oder im Zusammenwirken mit anderen
Institutionen erfüllen. Sie kann auch ihre
Einrichtungen anderen Institutionen zur
Durchführung von Veranstaltungen zur
Verfügung stellen, sofern sich diese im
Rahmen der satzungsmäßigen
Aufgabenstellung der Gesellschaft halten.
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2007 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand)
beschlossen.
a)
08.08.2007
Klauke
5b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Zienow, Peter, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Partes, Franz Julius, Niddatal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Obermayr, Ulrike, Offenbach am Main,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hartl, Werner, München, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Sommers, Allan John, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
a)
12.01.2009
Diehl

b)
Fall 9
6b)
Geschäftsanschrift:
Wilhelm-Leuschner-Straße 83, 60329
Frankfurt am Main
a)
16.12.2011
Pauls

b)
Fall 12
7c)
Zweck der Gesellschaft sind Förderung der Jugendhilfe und Jugendfürsorge , der
Volks- und Berufsbildung, der
internationalen Gesinnung und des
Völkerverständigungsgedanken
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2013 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens und Gemeinnütige Zwecksetzung und bindung der Gesellschaft) und eine insgesamte Neufassung
beschlossen.
a)
15.03.2013
Schwarz

b)
Fall 13
8c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung 1977. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.

Zweck der Gesellschaft sind Förderung
- der Jugendhilfe und Jugendfürsorge
- der Volks- und Berufsbildung
- der internationalen Gesinnung und des
Völkerverständigungsgedanken.

Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch
a) Errichtung und Unterhaltung von
Jugendheimen und anderen geeigneten
Einrichtungen zur Erfüllung der
satzungsmäßigen Aufgaben;
b) Maßnahmen zur staatsbürgerlichen und
beruflichen Bildung von Jugendlichen,
insbesondere durch die Durchführung von
Seminaren, Kursen und Tagungen;
c) Maßnahmen zur kulturellen und
gesundheitlichen Förderung der
Jugendlichen;
d) die Veranstaltung internationaler
Begegnungen und Jugendaustausch;
e) Organisation und Durchführung von
Seminaren im Rahmen der Berufsbildung;
f) Unterstützung der Gründung und der
Tätigkeit von
Berufsfortbildungseinrichtungen, deren
Angebot sich an gesellschaftspolitisch
Interessierte und sozial engagierte
Berufserfahrene und Berufsanfänger aus
allen Bereichen des Arbeitslebens richtet.
g) Zusammenarbeit mit internationalen
Gewerkschaften im Rahmen von Bildungsund Fortbildungsprojekten für ausländische
Arbeitnehmer, um mittelbar eine
Verbesserung von Arbeitsbedingungen im
Ausland zu erreichen sowie Lohndumping
einzudämmen und Arbeitsplätze in
Deutschland zu sichern.

Die Gesellschaft kann ihre
satzungsmäßigen Aufgaben selbst oder im
Zusammenwirken mit anderen Institutionen
erfüllen. SIe kann auch ihre Einrichtungen
anderen Institutionen zur Durchführung von
Veranstaltungen zur Verfügung stellen,
sofern sich diese im Rahmen der
satzungsmäßigen Aufgabenstellung der
Gesellschaft halten.

4. Hierfür können gleichartige, ähnliche
oder unterstützende Unternehmen
gegründet, erworben oder sich an ihnen
beteiligt werden.
5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter erhalten keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden, bei
Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall
der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr
als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert etwa geleisteter
Sacheinlagen zurück.
6. Die Gesellschaft wird ebenfalls als
Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne
von § 58 Nr. 1 AO tätig werden und Mittel
für ihre satzungsmäßigen Zwecke
beschaffen und im Rhamen des § 58 Nr. 1
AO weiterleiten.
7. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstig werden.
8. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall ihrere steuerbegünstigten Zwecke
fällt das Vermögen, soweit es die
eingezahlten Kapitalanteile der
Gesellschafter und den gemeinen Wert der
von den Gesellschaftern etwa geleisteten
Sacheinlagen übersteigt, an eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts oder
an eine als steuerbegünstigt anerkannte
Körperschaft zwecks Verwendung für die
Aufgaben der Jugendpflege.
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kienle, Wolfgang, Schmitten, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.09.2015 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2
(Gegenstand des Unternehmens und Gemeinnützige
Zwecksetzung und -bindung der Gesellschaft), 7 (Aufgaben
der Gesellschafterversammlung), 8 (Geschäftsbereiche) und 9
(Geschäftsführung) sowie die Umnummerieung der restlichen
Paragraphen beschlossen.
a)
22.10.2015
Hornburg

b)
Fall 15
9b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Masi, Vincenzo, Seeheim-Jugenheim,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
25.02.2016
Hornburg

b)
Fall 16
10b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Obermayr, Ulrike, Offenbach am Main,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführerin:
Laux, Stephanie, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
03.05.2016
Hewlett

b)
Fall 17
11a)
Jugenderholungs- und Bildungsheime der
Industriegewerkschaft Metall
Gemeinnützige Gesellschaft mit
beschränkter Haftung

b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Wilhelm-Leuschner-Straße 79, 60329
Frankfurt am Main
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2016 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.1 (Firma)
beschlossen.
a)
15.07.2016
Hornburg

b)
Fall 18
12c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung 1977. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.

Zweck der Gesellschaft sind Förderung
- der Jugendhilfe und Jugendfürsorge
- der Volks- und Berufsbildung
- der internationalen Gesinnung und des
Völkerverständigungsgedanken.
- von Wissenschaft und Forschung.

Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch
a) Errichtung und Unterhaltung von
Jugendheimen und anderen geeigneten
Einrichtungen zur Erfüllung der
satzungsmäßigen Aufgaben;
b) Maßnahmen zur staatsbürgerlichen und
beruflichen Bildung von Jugendlichen,
insbesondere durch die Durchführung von
Seminaren, Kursen und Tagungen;
c) Maßnahmen zur kulturellen und
gesundheitlichen Förderung der
Jugendlichen;
d) die Veranstaltung internationaler
Begegnungen und Jugendaustausch;
e) Organisation und Durchführung von
Seminaren im Rahmen der Berufsbildung;
f) Unterstützung der Gründung und der
Tätigkeit von
Berufsfortbildungseinrichtungen, deren
Angebot sich an gesellschaftspolitisch
Interessierte und sozial engagierte
Berufserfahrene und Berufsanfänger aus
allen Bereichen des Arbeitslebens richtet.
g) Zusammenarbeit mit internationalen
Gewerkschaften im Rahmen von Bildungsund Fortbildungsprojekten für ausländische
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um
mittelbar eine Verbesserung von
Arbeitsbedingungen im Ausland zu
erreichen sowie Lohndumping
einzudämmen und Arbeitsplätze in
Deutschland zu sichern.

Die Gesellschaft kann ihre
satzungsmäßigen Aufgaben selbst oder im
Zusammenwirken mit anderen Institutionen
erfüllen. Sie kann auch ihre Einrichtungen
anderen Institutionen zur Durchführung von
Veranstaltungen zur Verfügung stellen,
sofern sich diese im Rahmen der
satzungsmäßigen Aufgabenstellung der
Gesellschaft halten.

4. Hierfür können gleichartige, ähnliche
oder unterstützende Unternehmen
gegründet, erworben oder sich an ihnen
beteiligt werden.

5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter und
Gesellschafterinnen erhalten keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter und Gesellschafterinnen
auch keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Gesellschaft. Sie erhalten bei
ihrem Ausscheiden, bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall der
steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert etwa geleisteter
Sacheinlagen zurück.

6. Die Gesellschaft wird ebenfalls als
Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne
von § 58 Nr. 1 AO tätig werden und Mittel
für ihre satzungsmäßigen Zwecke
beschaffen und im Rhamen des § 58 Nr. 1
AO weiterleiten.

7. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstig werden.

8. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall ihrere steuerbegünstigten Zwecke
fällt das Vermögen, soweit es die
eingezahlten Kapitalanteile der
Gesellschafter und Gesellschafterinnen und
den gemeinen Wert der von den
Gesellschaftern und Gesellschafterinnen
etwa geleisteten Sacheinlagen übersteigt,
an eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts oder an eine als steuerbegünstigt
anerkannte Körperschaft zwecks
Verwendung für die Aufgaben der
Jugendpflege.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hartl, Werner, München, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2017 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie
4 (Stammkapital) und 9 (Geschäftsführung) beschlossen.
a)
12.06.2017
Hornburg

b)
Fall 19
13b)
Nicht mehr
Geschäftsführerin:
Laux, Stephanie, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Jacquemin, Tanja, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
17.08.2018
Hornburg

b)
Fall 20
14b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Jacquemin, Tanja, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kienle, Wolfgang, Schmitten, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Geschäftsführer:
Masi, Vincenzo, Seeheim-Jugenheim,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Bestellt als
Geschäftsführer:
Berhe, Jonas, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
25.03.2020
Pussehl

b)
Fall 21
15b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kienle, Wolfgang, Schmitten, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
22.04.2021
Pussehl

b)
Fall 22
16a)
JUHO gGmbH

c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
2. Zweck der Gesellschaft sind Förderung
- der Volks- und Berufsbildung
- der internationalen Gesinnung und des
Völkerverständigungsgedanken
- von Wissenschaft und Forschung.
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch
a) Halten und Verwalten von Anteilen an
steuerbegünstigten Gesellschaften, die
ebenfalls die unter Ziffer 2 aufgeführten
Zwecke verfolgen,
b) Maßnahmen zur staatsbürgerlichen
Volksbildung und beruflichen Bildung,
insbesondere durch die Durchführung von
Seminaren, Kursen und Tagungen;
c) Organisation und Durchführung von
Seminaren im Rahmen der Berufsbildung;
d) Unterstützung der Gründung und der
Tätigkeit von
Berufsfortbildungseinrichtungen, deren
Angebot sich an gesellschaftspolitisch
Interessierte und sozial engagierte
Berufserfahrene und Berufsanfänger*innen
aus allen Bereichen des Arbeitslebens
richtet;
e) Zusammenarbeit mit internationalen
Gewerkschaften im Rahmen von Bildungsund Fortbildungsprojekten für ausländische
Arbeitnehmer*innen, um mittelbar eine
Verbesserung von Arbeitsbedingungen im
Ausland zu erreichen sowie Lohndumping
einzudämmen und Arbeitsplätze in
Deutschland zu sichern.
Die Gesellschaft kann ihre
satzungsmäßigen Aufgaben selbst oder im
Zusammenwirken mit anderen Institutionen
erfüllen. Sie kann auch ihre Einrichtungen
anderen Institutionen zur Durchführung von
Veranstaltungen zur Verfügung stellen,
sofern sich diese im Rahmen der
satzungsmäßigen Aufgabenstellung der
Gesellschaft halten.
4. Hierfür können gleichartige, ähnliche
oder unterstützende Unternehmen
gegründet, erworben oder sich an ihnen
beteiligt werden.
5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter*innen erhalten
keine Gewinnanteile und in ihrer
Eigenschaft als Gesellschafter*in auch
keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln
der Gesellschaft. Sie erhalten bei ihrem
Ausscheiden, bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall der
steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert etwa geleisteter
Sacheinlagen zurück.
6. Die Gesellschaft wird ebenfalls als
Förderkörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1
AO tätig werden und Mittel für die
Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke
anderer Körperschaften beschaffen und im
Rahmen des § 58 Nr. 1 AO weiterleiten.
7. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen, begünstigt werden.
8. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke
fällt das Vermögen, soweit es die
eingezahlten Kapitalanteile der
Gesellschafter*innen und den gemeinen
Wert der von den Gesellschafter*innen
etwa geleisteten Sacheinlagen übersteigt,
an eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts oder an eine als steuerbegünstigt
anerkannte Körperschaft zwecks
Verwendung für die in § 2 Ziffer 2
genannten Zwecke.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2
(Gegenstand), 4 (Stammkapital), 6
(Gesellschafterversammlung), 7 (Aufgaben der
Gesellschafterversammlung), 8 (Geschäftsführung), 9
(Jahresabschluss; Gewinn- und Verlustrechnung), 10
(Abtretung und Verpfändung von Geschäftsanteilen) und 12
(Treuhandverpflichtung) beschlossen.
a)
13.04.2022
Nagel

b)
Fall 23
17b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kienle, Wolfgang, Schmitten, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Zeißler, Nadine, Münzenberg, *XX.XX.XXXX
a)
04.04.2024
Hewlett

b)
Fall 24
18b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Herrmann, Frank, Darmstadt, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Nicht mehr
Geschäftsführer:
Berhe, Jonas, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
a)
23.08.2024
Dittberner

b)
Fall 25

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.