Handelsregister · HRB 9037
Chronologischer Auszug
JUHO gGmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Jugenderholungs- und Bildungsheim der Industriegewerkschaft Metall Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung b) Frankfurt am Main c) Die Gesellschaft verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1953, und zwar durch Errichtung und Unterhaltung von Jugendheimen, die vorwiegend Angehörigen der Gewerkschaftsjugend, insbesondere der Industriegewerkschaft Metall, offenstehen sollen. In den Heimen soll den Jugendlichen Erholung, gesundheitliche Förderung und Vertiefung der allgemeinen Bildung durch bewusste Jugendpflegearbeit zuteil werden. Etwaige Gewinne dürfen nur für die vorbezeichneten Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Sie erhalten bei Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert etwa geleisteter Sacheinlage zurück. (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung 1977. (2) Zweck der Gesellschaft sind Förderung - der Jugendhilfe und Jugendfürsorge - der Volks- und Berufsbildung - der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedanken. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Errichtung und Unterhaltung von Jugendheimen und anderen geeigneten Einrichtungen zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben b) Maßnahmen zur staatsbürgerlichen und beruflichen Bildung von Jugendlichen, insbesondere durch die Durchführung von Seminaren, Kursen und Tagungen c) Maßnahmen zur kulturellen und gesundheitlichen Förderung der Jugendlichen d) die Veranstaltung internationaler Begegnungen und Jugendaustausch. Die Gesellschaft kann ihre satzungsmäßigen Aufgaben selbst oder im Zusammenwirken mit anderen Institutionen erfüllen. Sie kann auch ihre Einrichtungen andren Institutionen zur Duchführung von Veranstaltungen zur Verfügung stellen, sofern sich diese im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgabenstellung der Gesellschaft halten. (4) Etwaige Gewinne dürfen nur für die vorbezeichneten Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Sie erhalten bei Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitelanteile und den gemeinen Wert etwa geleisteter Sacheinlagen zurück. | 330.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Dr. Bäumler, Oliver, Köln-Deckstein, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer: Zienow, Peter, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Schupp, Klaus, Meiningen, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 30.07.1955 zuletzt geändert am 08.02.2000 | a) 14.12.2004 Celik b) Tag der ersten Eintragung: 05.10.1955 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Blatt 4 ff. Sonderband Ia |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Bäumler, Oliver, Köln-Deckstein, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Partes, Franz Julius, Niddatal, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 27.07.2006 Schnettler | ||||
| 3 | Prokura erloschen: Schupp, Klaus, Meiningen, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Sommers, Allan John, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 09.01.2007 Schnettler | ||||
| 4 | c) Die Körperschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke i. S. des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft sind Förderung - der Jugendhilfe und Jugendfürsorge - der Volks- und Berufsbildung - der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Unterhaltung von Jugendheimen; b) Maßnahmen zur staatsbürgerlichen und beruflichen Bildung von Jugendlichen, insbesondere durch die Durchführung von Seminaren, Kursen und Tagungen; c) Maßnahmen zur kulturellen und gesundheitlichen Förderung der Jugendlichen; d) die Veranstaltung internationaler Begegnungen und Jugendaustausch. Die Gesellschaft kann ihre satzungsmäßigen Aufgaben selbst oder im Zusammenwirken mit anderen Institutionen erfüllen. Sie kann auch ihre Einrichtungen anderen Institutionen zur Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung stellen, sofern sich diese im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgabenstellung der Gesellschaft halten. | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. | a) 08.08.2007 Klauke | ||
| 5 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Zienow, Peter, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Partes, Franz Julius, Niddatal, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Obermayr, Ulrike, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Hartl, Werner, München, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Sommers, Allan John, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 12.01.2009 Diehl b) Fall 9 | |||
| 6 | b) Geschäftsanschrift: Wilhelm-Leuschner-Straße 83, 60329 Frankfurt am Main | a) 16.12.2011 Pauls b) Fall 12 | ||||
| 7 | c) Zweck der Gesellschaft sind Förderung der Jugendhilfe und Jugendfürsorge , der Volks- und Berufsbildung, der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedanken | a) Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens und Gemeinnütige Zwecksetzung und bindung der Gesellschaft) und eine insgesamte Neufassung beschlossen. | a) 15.03.2013 Schwarz b) Fall 13 | |||
| 8 | c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft sind Förderung - der Jugendhilfe und Jugendfürsorge - der Volks- und Berufsbildung - der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedanken. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Errichtung und Unterhaltung von Jugendheimen und anderen geeigneten Einrichtungen zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben; b) Maßnahmen zur staatsbürgerlichen und beruflichen Bildung von Jugendlichen, insbesondere durch die Durchführung von Seminaren, Kursen und Tagungen; c) Maßnahmen zur kulturellen und gesundheitlichen Förderung der Jugendlichen; d) die Veranstaltung internationaler Begegnungen und Jugendaustausch; e) Organisation und Durchführung von Seminaren im Rahmen der Berufsbildung; f) Unterstützung der Gründung und der Tätigkeit von Berufsfortbildungseinrichtungen, deren Angebot sich an gesellschaftspolitisch Interessierte und sozial engagierte Berufserfahrene und Berufsanfänger aus allen Bereichen des Arbeitslebens richtet. g) Zusammenarbeit mit internationalen Gewerkschaften im Rahmen von Bildungsund Fortbildungsprojekten für ausländische Arbeitnehmer, um mittelbar eine Verbesserung von Arbeitsbedingungen im Ausland zu erreichen sowie Lohndumping einzudämmen und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern. Die Gesellschaft kann ihre satzungsmäßigen Aufgaben selbst oder im Zusammenwirken mit anderen Institutionen erfüllen. SIe kann auch ihre Einrichtungen anderen Institutionen zur Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung stellen, sofern sich diese im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgabenstellung der Gesellschaft halten. 4. Hierfür können gleichartige, ähnliche oder unterstützende Unternehmen gegründet, erworben oder sich an ihnen beteiligt werden. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert etwa geleisteter Sacheinlagen zurück. 6. Die Gesellschaft wird ebenfalls als Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig werden und Mittel für ihre satzungsmäßigen Zwecke beschaffen und im Rhamen des § 58 Nr. 1 AO weiterleiten. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstig werden. 8. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihrere steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern etwa geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaft zwecks Verwendung für die Aufgaben der Jugendpflege. | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Bestellt als Geschäftsführer: Kienle, Wolfgang, Schmitten, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 08.09.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens und Gemeinnützige Zwecksetzung und -bindung der Gesellschaft), 7 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), 8 (Geschäftsbereiche) und 9 (Geschäftsführung) sowie die Umnummerieung der restlichen Paragraphen beschlossen. | a) 22.10.2015 Hornburg b) Fall 15 | ||
| 9 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Masi, Vincenzo, Seeheim-Jugenheim, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 25.02.2016 Hornburg b) Fall 16 | ||||
| 10 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Obermayr, Ulrike, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführerin: Laux, Stephanie, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 03.05.2016 Hewlett b) Fall 17 | ||||
| 11 | a) Jugenderholungs- und Bildungsheime der Industriegewerkschaft Metall Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wilhelm-Leuschner-Straße 79, 60329 Frankfurt am Main | a) Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.1 (Firma) beschlossen. | a) 15.07.2016 Hornburg b) Fall 18 | |||
| 12 | c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft sind Förderung - der Jugendhilfe und Jugendfürsorge - der Volks- und Berufsbildung - der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedanken. - von Wissenschaft und Forschung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Errichtung und Unterhaltung von Jugendheimen und anderen geeigneten Einrichtungen zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben; b) Maßnahmen zur staatsbürgerlichen und beruflichen Bildung von Jugendlichen, insbesondere durch die Durchführung von Seminaren, Kursen und Tagungen; c) Maßnahmen zur kulturellen und gesundheitlichen Förderung der Jugendlichen; d) die Veranstaltung internationaler Begegnungen und Jugendaustausch; e) Organisation und Durchführung von Seminaren im Rahmen der Berufsbildung; f) Unterstützung der Gründung und der Tätigkeit von Berufsfortbildungseinrichtungen, deren Angebot sich an gesellschaftspolitisch Interessierte und sozial engagierte Berufserfahrene und Berufsanfänger aus allen Bereichen des Arbeitslebens richtet. g) Zusammenarbeit mit internationalen Gewerkschaften im Rahmen von Bildungsund Fortbildungsprojekten für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um mittelbar eine Verbesserung von Arbeitsbedingungen im Ausland zu erreichen sowie Lohndumping einzudämmen und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern. Die Gesellschaft kann ihre satzungsmäßigen Aufgaben selbst oder im Zusammenwirken mit anderen Institutionen erfüllen. Sie kann auch ihre Einrichtungen anderen Institutionen zur Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung stellen, sofern sich diese im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgabenstellung der Gesellschaft halten. 4. Hierfür können gleichartige, ähnliche oder unterstützende Unternehmen gegründet, erworben oder sich an ihnen beteiligt werden. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter und Gesellschafterinnen erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter und Gesellschafterinnen auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert etwa geleisteter Sacheinlagen zurück. 6. Die Gesellschaft wird ebenfalls als Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig werden und Mittel für ihre satzungsmäßigen Zwecke beschaffen und im Rhamen des § 58 Nr. 1 AO weiterleiten. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstig werden. 8. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihrere steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und Gesellschafterinnen und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern und Gesellschafterinnen etwa geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaft zwecks Verwendung für die Aufgaben der Jugendpflege. | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Hartl, Werner, München, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 4 (Stammkapital) und 9 (Geschäftsführung) beschlossen. | a) 12.06.2017 Hornburg b) Fall 19 | ||
| 13 | b) Nicht mehr Geschäftsführerin: Laux, Stephanie, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Jacquemin, Tanja, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 17.08.2018 Hornburg b) Fall 20 | ||||
| 14 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Jacquemin, Tanja, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Kienle, Wolfgang, Schmitten, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Geschäftsführer: Masi, Vincenzo, Seeheim-Jugenheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Berhe, Jonas, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 25.03.2020 Pussehl b) Fall 21 | ||||
| 15 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Kienle, Wolfgang, Schmitten, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 22.04.2021 Pussehl b) Fall 22 | ||||
| 16 | a) JUHO gGmbH c) 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Zweck der Gesellschaft sind Förderung - der Volks- und Berufsbildung - der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedanken - von Wissenschaft und Forschung. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Halten und Verwalten von Anteilen an steuerbegünstigten Gesellschaften, die ebenfalls die unter Ziffer 2 aufgeführten Zwecke verfolgen, b) Maßnahmen zur staatsbürgerlichen Volksbildung und beruflichen Bildung, insbesondere durch die Durchführung von Seminaren, Kursen und Tagungen; c) Organisation und Durchführung von Seminaren im Rahmen der Berufsbildung; d) Unterstützung der Gründung und der Tätigkeit von Berufsfortbildungseinrichtungen, deren Angebot sich an gesellschaftspolitisch Interessierte und sozial engagierte Berufserfahrene und Berufsanfänger*innen aus allen Bereichen des Arbeitslebens richtet; e) Zusammenarbeit mit internationalen Gewerkschaften im Rahmen von Bildungsund Fortbildungsprojekten für ausländische Arbeitnehmer*innen, um mittelbar eine Verbesserung von Arbeitsbedingungen im Ausland zu erreichen sowie Lohndumping einzudämmen und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern. Die Gesellschaft kann ihre satzungsmäßigen Aufgaben selbst oder im Zusammenwirken mit anderen Institutionen erfüllen. Sie kann auch ihre Einrichtungen anderen Institutionen zur Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung stellen, sofern sich diese im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgabenstellung der Gesellschaft halten. 4. Hierfür können gleichartige, ähnliche oder unterstützende Unternehmen gegründet, erworben oder sich an ihnen beteiligt werden. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter*innen erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter*in auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert etwa geleisteter Sacheinlagen zurück. 6. Die Gesellschaft wird ebenfalls als Förderkörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO tätig werden und Mittel für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke anderer Körperschaften beschaffen und im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO weiterleiten. 7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. 8. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter*innen und den gemeinen Wert der von den Gesellschafter*innen etwa geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaft zwecks Verwendung für die in § 2 Ziffer 2 genannten Zwecke. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 4 (Stammkapital), 6 (Gesellschafterversammlung), 7 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), 8 (Geschäftsführung), 9 (Jahresabschluss; Gewinn- und Verlustrechnung), 10 (Abtretung und Verpfändung von Geschäftsanteilen) und 12 (Treuhandverpflichtung) beschlossen. | a) 13.04.2022 Nagel b) Fall 23 | |||
| 17 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Kienle, Wolfgang, Schmitten, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Zeißler, Nadine, Münzenberg, *XX.XX.XXXX | a) 04.04.2024 Hewlett b) Fall 24 | |||
| 18 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Herrmann, Frank, Darmstadt, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Berhe, Jonas, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 23.08.2024 Dittberner b) Fall 25 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.