Handelsregister · VR 560528
Historischer Auszug
Jugendverband BloMeRulEn e.V. · Amtsgericht Ulm
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Bad
Saulgau
Vereinsregister
VrR
zZ
>
8
Nr.der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a.
Jugendverband
BloMeRulEn
e.V.
|
a.
Der
Vorstand
i.S.
von
$
26
BGB
besteht
aus
dem
1.
Vorsit-
a.
Eingetragener
Verein.
a.
03.09.2070
b.
Mengen
een
on
Vorsitzenden.
Jeder
hat
das
Die
Satzung
wurde
am
31.07.2010
errichtet.
|
Straub,
Rpfl.
b.
Vorstand
-
1Ri
n
b.
Beschl.
Bl.
2/3
Nawratil
Richard,
geb.
15.01.1967,
Mengen-Rulfingen
Satzung
BI.
4/9
1.
Vorsitzender
Verfg.
Bl.
10/11
Gutmann
Karsten,
geb.
29.06.1989,
Mengen
2.
Vorsitzender
In
der
Mitgliederversammlung
vom
31.07.2010
wurde
gewählt
zum
1.
Vorsitzenden
Richard
Nawratil,
zum
2.
Vorsitzenden
Kars-
ten
Gutmann.
IE
EEE
EEE
EEE
BEER
Aufgrund
der
Verordnung
vom
27.02.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Ulm
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Bad
Saulgau
wurde
die
Kennziffer
56
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
:
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
RS
121
Karteibiatt
VR-
(VB
3.09)
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Vereinsregister
ey
I
\
|
-
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
.
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.