Die Förderung des Wohls der Jugend der Stadt Rees, z. B. durch den Betrieb eines neuen Jugendheimes im Gebiet der Stadt Rees.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Georg Messing
Rees
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Sigrid Mölleken
Emmerich am Rhein
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.10.2001, zuletzt geändert am 18.02.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 11.10.2006 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 2 (Gegenstand), und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 20.06.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 1628 Amtsgericht Emmerich am Rhein getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 8 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 20-22 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 23-29 Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.