Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.02.1987 zuletzt geändert am 16.02.2002
Die Mitgliederversammlung vom 10.07.2004 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung des § 1 (Name) der Satzung und mit ihr die Änderung des Namens beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2011 mit Nachtrag vom 26.01.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck), 5 (Rechte und Pflichten), 8 (Vorstand), 10 (Fachausschüsse), 11 (Buchführung) und 14 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.07.2023 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 1 (Name) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 03.11.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzungsänderung Blatt 246 - 247 d. A.
Satzungsänderung Blatt 296 - 301 d.A.
Satzung Blatt 275 - 280 Sonderband
Verschmelzungsvertrag Blatt 270 ff d.A.
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Satzung Blatt 41 ff Sonderband
Fall 9
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei bis vier Vorstandsmitgliedern.
Fall 10
Satzung Blatt 62 ff Sonderband
Fall 11
Fall 12
Fall 15
Fall 16
neue Satzung Blatt 238 - 248 Sonderband 2
Fall 20
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 10.07.2004 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2004 mit der Hessischen Jugendpresse (HJP) e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frnkfurt am Main VR 10483) verschmolzen.
Insolvenz
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 1058/24 J-33-) vom 11.12.2024 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins mangels Masse abgelehnt. Der Verein ist aufgelöst. Gemäß § 75 Satz 1 BGB von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.