Handelsregister · VR 10487

Chronologischer Auszug

Jugendmusikvereinigung Saaletal e.V. · Amtsgericht Schweinfurt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Förderverein der musikalischen Jugendausbildung e.V.

b)
Hammelburg
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen
Dritte in der Weise beschränkt, daß zum Erwerb oder
Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen
Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte, sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als
1.000,00 DM die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
1. Vorsitzender:
Wiechers, Christian, Hafenlohr-Windheim, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Bogner, Wolf-Dieter, Hammelburg-Obereschenbach,
*XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 27.03.1991
a)
02.02.2006
Kempinski

b)
Tag der ersten Eintragung:
24.05.1991.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 8-14 SB;
2b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Wiechers, Christian, Hafenlohr-Windheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
1. Vorsitzende:
Berthold, Tanja, Hammelburg-Diebach, *XX.XX.XXXX
a)
14.11.2006
Gary

b)
Protokoll Bl. 35 ff SB;
3b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Bogner, Wolf-Dieter, Hammelburg-Obereschenbach,
*XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Sitter, Dominik, Hammelburg/Obereschenbach,
*XX.XX.XXXX
a)
06.06.2008
Gary

b)
Protokoll Bl. 50 SB;
4a)
Name geändert, nun:
Förderverein für musikalische Jugendausbildung e.V.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen
Dritte in der Weise beschränkt, daß zum Erwerb oder
Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen
Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte, sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als
500 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.01.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 1 (Name und Sitz), und 11 (Beschränkung der
Vertretungsmacht des Vorstands).
a)
25.03.2014
Gary

b)
Protokoll Bl. 56 ff SB; Neue
Satzung Bl. 61 ff SB.
5a)
Name geändert, nun:
Jugendmusikvereinigung Saaletal e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2015 hat die Änderung des § 1 (Name und Sitz) der
Satzung beschlossen.
Der Name des Vereins ist geändert.
a)
09.09.2015
Weigand

b)
Satzung Bl. 69 ff SB; Protokoll Bl.
76 ff SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.