Handelsregister · VR 802

Registerinformationen

Jugendmusikkorps Avenwedde - Stadt Gütersloh - e.V. · Amtsgericht Gütersloh

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Jugendmusikkorps Avenwedde - Stadt Gütersloh - e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Gütersloh

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 802
Gericht
Amtsgericht Gütersloh
Letzte Eintragung
01.08.2024
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Sebastian Reckeweg

Gütersloh

Vorstand

Ralf Hagenlüke

Gütersloh

Vorstand

Heike Weiß

Gütersloh

Vorstand

Kerstin Drücker

Gütersloh

Vorstand

Mario Alexander Unger

Gütersloh

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 19.05.1989 zuletzt geändert am 05.04.2004
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name), § 13 (Geschäftsführender Vorstand) und § 14 (Erweiterer Vorstand) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2012 hat die Änderung der Satzung in §§ 6 (Erlöschen der Mitgliedschaft), 9 (Mitgliederversammlung, 12 (Korpsversammlung), 17 (Satzungsänderung), 19 (Datenschutz) und 20 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.04.2019 hat die Änderung der Satzung in § 19 (Datenschutz) und § 20 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gemeinnützigkeit), § 3 (Vereinszweck), § 4 (Mitgliedschaft), § 9 (Mietgliederversammlung) und § 20 (Inkrafttreten der Satzung) sowie das Einfügen einer Präambel beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 10.08.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.09.2004.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.