Handelsregister · VR 935
Chronologischer Auszug
Jugendkunstschule Bleiwäsche e.V. · Amtsgericht Paderborn
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Jugendkunstschule Bleiwäsche b) Wünnenberg | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch die beiden Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. b) Vorstand: Steffens, Alfons, Musiklehrer, Herten Vorstand: Sagert, Michael, Versicherungskaufmann, Wünnenberg- Bleiwäsche Vorstand: Sagert, Renate, Hausfrau, Wünnenberg | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 04.02.1979. | a) 26.11.2004 Wild b) Tag der ersten Eintragung: 09.03.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.11.2004. |
| 2 | a) Jugendkunstschule Bleiwäsche e.V. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern. Die Vorstandsmitglieder sind einzeln vertretungsberechtigt. b) Nicht mehr Vorstand: Sagert, Renate, Hausfrau, Wünnenberg Bestellt als Vorstand: Albrecht, Vera, Bad Wünnenberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Sagert, Michael, Bad Wünnenberg, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.11.2016 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung in § 11 (Vorstand) beschlossen. | a) 17.01.2017 Vollmer b) Satzung Blatt 32 ff. des Sonderbandes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.