Handelsregister · VR 640602

Chronologischer Auszug

Jugendkunstschule Biberach e.V. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Jugendkunstschule Biberach e.V.

b)
Biberach an der Riß
a)
Vorstand ist der Erste Vorsitzende und der Zweite
Vorsitzende.
Sie vertreten den Verein je einzeln gerichtlich und
außergerichtlich.

b)
erster Vorsitzender:
Krug, Werner, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX
zweiter Vorsitzender:
Braig, Fred, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 14.02.1991 zuletzt geändert am 01.12.2008
a)
24.11.2014
Scheuermann

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
24.11.2014.

Tag der ersten Eintragung:
07.05.1992
2b)
Nicht mehr
erster Vorsitzender:
Krug, Werner, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
erste Vorsitzende:
Dr. Dathe, Stefanie, Eberhardzell, *XX.XX.XXXX
a)
14.03.2016
Wesa
3b)
Nicht mehr
zweiter Vorsitzender:
Braig, Fred, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
zweiter Vorsitzender:
Dollinger, Barbara, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4
(Mitgliedschaft) beschlossen.
a)
07.05.2020
Disch

b)
Geänderte Satzung:
Blatt 64/67
4b)
Bestellt als
zweite Vorsitzende:
Kübler, Gabriele, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
erste Vorsitzende:
Pösl, Astrid, Ummendorf, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
erste Vorsitzende:
Dr. Dathe, Stefanie, Eberhardzell, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
zweiter Vorsitzender:
Dollinger, Barbara, Biberach an der Riß, *XX.XX.XXXX
a)
03.07.2024
Reger

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.