Handelsregister · VR 260408
Chronologischer Auszug
Jugendkeller Köndringen e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Jugendkeller Köndringen e.V. b) Teningen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Sie vertreten gemeinsam. b) 1. Vorsitzender: Lüdorf, Samuel, Teningen, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Blum, Michael, Teningen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 25.09.1991 mit Änderung vom 21.02.1997. | a) 28.03.2014 Sohnrey b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.03.2014. Tag der ersten Eintragung: 26.11.1992 Satzung: AS. 9 ff. |
| 2 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Blum, Michael, Teningen, *XX.XX.XXXX Gewählt als 1. Vorsitzender: Reiner, Marcel, Teningen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender; nun gewählt als 2. Vorsitzender: Lüdorf, Samuel, Teningen, *XX.XX.XXXX | a) 20.02.2018 Volkmer | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Sie vertreten gemeinsam. b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Lüdorf, Samuel, Teningen, *XX.XX.XXXX Gewählt als Stellvertretender Vorsitzender: Reif, Jonas, Teningen, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Erster Vorsitzender: Reiner, Marcel, Teningen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 08.07.2019 Volkmer b) Änderungsbeschluss: AS. 325 ff. Satzung: AS. 335 ff. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.