Handelsregister · VR 103057
Historischer Auszug
Jugendinitiative Langenbrettach e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
b)
Vertretungsberechtigte
und
besondere
Vertretungsbefugnis
a)
Satzung
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
Vereinsregister
|
.
|
Blatt_
u
i
.
anee
VR
3057
a)
Tag
der
Eintragung
b)
Bemerkungen
3
Nr.
der
Eintra-
gung
1
2
1
a.
Jugendinitiative
Langenbrettach
e.V.
b.
Langenbrettach
2
a.
Der
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
besteht
aus
zwei
Personen
mit
Einzelvertretungsrecht.
b.
Vorstand
Christine
Schaffroth,
geb.
21.04.1982,
Langenbrettach,
Stefanie
Denk,
geb.
10.01.1983,
Langenbrettach
a.
Eingetragener
Verein.
Die
Satzung
wurde
am
03.
Mai
2004
errichtet.
b.
Vorstand
Christine
Schaffroth
ist
nicht
mehr
Vorstandsmitglied.
In
den
Vorstand
wurde
gewählt:
Kay
Reichert,
geb.
19.05.1985,
Langenbrettach.
Aufgrund
der
Verordnung
vom
31
‚10.2013
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
über-
.
j
gegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Heilbronn
wurde
die
Kennziffer
1
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt
RS
121
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
5
a.
27412.2004
|
b.
Satzung
Bi.
8-11
Sb.
a.
04.08.2008
ne,
b.
BI.
12-15
Sb.
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
He;\bron.
Vereinsregister
Blatt
_Ä
IN:
VR
30SH
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.