Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter stets einer der Vorsitzenden. Bei Ausgaben über 1.000,00 DM entscheidet der Vorstand in der Gesamtheit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Dieter Jung
Neumünster
274
Ingrid Thiel
Neumünster
274
Gesa Freiberg
Neumünster
274
André Holling-Wollmann
Hanerau-Hademarschen
274
Jodelle Sauer
Neumünster
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Satzung zuletzt geändert am: 1999-05-20
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