Handelsregister · HRB 10043
Chronologischer Auszug
Jugendhilfe Feldatal gGmbH · Amtsgericht Gießen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Jugendhilfe Feldatal gGmbH b) Feldatal Geschäftsanschrift: Pfingstweide 7, 36325 Feldatal c) (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe. (2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch die folgenden Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: a) Unterhaltung des Jugendheimes Feldatal mit seinen verschiedenen, auch dezentral verorteten Wohngruppen; b) Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit mit Hilfe von geeigneten Fachkräften; c) die ambulante Betreuung junger Menschen und deren Familien. (3) Die Grundlage allen Handelns der Gesellschaft ist es, das Recht eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit umzusetzen. Junge Menschen sollen durch die zu leistende Jugendhilfe der Gesellschaft in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden, um Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Sie sollen vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden, und letztlich soll die Jugendhilfe der Gesellschaft dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu erhalten oder zu schaffen. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. b) Bestellt als Geschäftsführer: Schmitt, Hartmut, Feldatal, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführerin: Reichenbach, Sina, Willingshausen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2019 | a) 12.03.2020 Muth b) Fall 1 | |
| 2 | b) Bestellt als Geschäftsführerin: Seim-Eichenauer, Cornelia, Feldatal, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 11.08.2020 Unzeitig b) Fall 2 | ||||
| 3 | c) (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe. (2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch die folgenden Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: a) Unterhaltung des Jugendheimes Feldatal mit seinen verschiedenen, auch dezentral verorteten Wohngruppen; b) Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit mit Hilfe von geeigneten Fachkräften; c) die ambulante Betreuung junger Menschen und deren Familien. d) das planmäßige Zusammenwirken (§ 57 Abs. 3 AO) mit dem Jungendhilfe Land Feldatal e.V. mit dem Sitz in Feldatal - Groß-Felda, eingetragen beim Vereinsregister des Amtsgerichts Gießen unter VR 2881, insbesondere durch die Verwirklichung der unter a) bis c) genannten Maßnahmen unter Nutzung der überlassenen und gepachteten Vermögensgegenstände, insbesondere von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, des Jugendhilfe Land Feldatal e.V. (3) Die Grundlage allen Handelns der Gesellschaft ist es, das Recht eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit umzusetzen. Junge Menschen sollen durch die zu leistende Jugendhilfe der Gesellschaft in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden, um Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Sie sollen vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden, und letztlich soll die Jugendhilfe der Gesellschaft dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu erhalten oder zu schaffen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 05.01.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. | a) 24.01.2023 Unzeitig b) Fall 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.