Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- Jugendhilfe Einrichtungen Südwest gemeinnützige GmbH
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Sitz
- Lingenfeld
- Geschäftsanschrift
- Berliner Straße 58 a, 67360 Lingenfeld
Handelsregister · HRB 30586
Jugendhilfe Einrichtungen Südwest gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Landau
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" (§§ 51 ff.) der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der grundlegenden Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Danach soll die Gesellschaft insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen sowie positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen. Im Weiteren ist Unternehmensgegenstand die Verwirklichung der Wohlfahrtspflege im Sinne des § 66 Absatz 2 der Abgabenordnung. (3) Die Verwirklichung des Gesellschaftszwecks erfolgt insbesondere durch die Schaffung und Unterhaltung von familienähnlich strukturierten Betreuungseinrichtungen oder sonstigen betreuten Wohnformen sowie durch Anstellung geeigneter, fachlich qualifizierter Betreuer / Betreuerinnen und durch einen übergreifenden Beratungs-, Leistungs- und Verwaltungsdienst. Die Verwirklichung der Gesellschaftszwecke ist unabhängig von Volkszugehörigkeit, ethnischer Herkunft, politischen Überzeugungen, Behinderungen, Geschlecht oder Alter. (4) Die Gesellschaft darf neben ihrer unmittelbaren Tätigkeit auch Mittel weitergeben im Sinne von § 58 Nr. 2 Abgabenordnung und darf ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu einzelnen oder allen in § 2 Absatz 2 dieses Gesellschaftsvertrages genannten steuerbegünstigten Zwecken, zuwenden. (5) Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 derAbgabenordnung bedienen.
Vertretung
Leitung und Vertretung
Dudenhofen
Otterstadt
EinzelprokuraKnittelsheim
EinzelprokuraWeitere Registerangaben
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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