Handelsregister · VR 310434
Historischer Auszug
Jugendhausverein Steinheim an der Murr e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Vereinsregister
Marbach
a.N.
VR
434
Nr.
der
a)
Name
Vorstand
Rechtsverhältnisse
Eintra-
b)
Sitz
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
2)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
|
>
1
a)
Jugendhausverein
1.
Jörg
Mayer
in
Steinheim,
Die
Satzung
ist
am
10.05.2000
errichtet.
a)
Den
19.06.2000
Steinheim
an
der
Murr
e.V.
geb.
am
07.06.1975,
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
Vorsitzende,
b)
Steinheim
an
der
Murr
-
Vorsitzender-,
der
2.Vorsitzende
und
der
Kassenwart.
-Vdgel-
Sie
sind
je
alleinvertretungsberechtigt.
JustIi3amtfrau
2.
Vincenzo
Aranc
io
in
Steinheim,
geb.
am
17.08.1979,
-2.
itzender-,
b)
V£fg.
Bl.
13
2.
Vorsitzender
Akten
3,
Vineenoe
Leonetti
in
Steinheim,
Satzung
B1.7/11
geb.
am
24.04.1977,
d.Akten.
-
Kassenwart-.
Aufgrund
der
Verordnung
vom
22.09.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
übergegangen.
.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Marbach
am
Neckar
wurde
die
f
Kennziffer
31
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
RS
121
Karteiblatt
VR-
(VB
4.96)
Fortsetzung
Rückseite
Vereinsregister
Rückseite
von
Biatt_7
Nr.
der
a)
Name
Vorstand
Rechtsverhältnisse
Eintra-
b)
Sitz
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.