Handelsregister · VR 2876

Chronologischer Auszug

Jugendforum Herdern e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Jugendforum Herdern e.V.

b)
Freiburg im Breisgau
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem 1 stellvertretenden Vorsitzenden und
der/dem 2. stellvertretendem Vorsitzenden.

Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

Die Vertretungsmacht des Vorstands im Sinne des § 26
BGB ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte
im Wert von mehr als 500,00 DEM der Zustimmung des
geschäftsführenden Vorstandes bedürfen.

b)
Vorsitzende:
Blum-Steinlin, Marianne, Hausfrau, Freiburg im Breisgau
2. stellvertretende Vorsitzende:
Pöpplau-Hübner, Angela, geb. Pöpplau, Dozentin,
Freiburg im Breisgau
1. stellvertretender Vorsitzender:
Treffeisen, Tobias, Auszubildender, Freiburg im Breisgau
a)
Verein
Satzung vom 23.01.1996.
a)
15.03.2006
Schuler

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
15.03.2006.
Tag der ersten Eintragung:
14.05.1996
2b)
Bestellt als
1. stellvertretende Vorsitzende:
Petersen, Maren, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. stellvertretende Vorsitzende:
Link, Verena, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. stellvertretende Vorsitzende:
Pöpplau-Hübner, Angela, geb. Pöpplau, Dozentin,
Freiburg im Breisgau
Nicht mehr
1. stellvertretender Vorsitzender:
Treffeisen, Tobias, Auszubildender, Freiburg im Breisgau
a)
15.03.2006
Lurk
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem 1 stellvertretenden Vorsitzenden und
dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
Die Vertretungsmacht des Vorstands im Sinne des § 26
BGB ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte
im Wert von mehr als 250,00 EUR der Zustimmung des
geschäftsführenden Vorstandes bedürfen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
22.08.2013
Müller

b)
Geänderte Satzung:
Blatt 155 ff
Änderungsbeschluss:
Blatt 141 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.