Handelsregister · VR 2876
Chronologischer Auszug
Jugendforum Herdern e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Jugendforum Herdern e.V. b) Freiburg im Breisgau | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1 stellvertretenden Vorsitzenden und der/dem 2. stellvertretendem Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands im Sinne des § 26 BGB ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 500,00 DEM der Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes bedürfen. b) Vorsitzende: Blum-Steinlin, Marianne, Hausfrau, Freiburg im Breisgau 2. stellvertretende Vorsitzende: Pöpplau-Hübner, Angela, geb. Pöpplau, Dozentin, Freiburg im Breisgau 1. stellvertretender Vorsitzender: Treffeisen, Tobias, Auszubildender, Freiburg im Breisgau | a) Verein Satzung vom 23.01.1996. | a) 15.03.2006 Schuler b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.03.2006. Tag der ersten Eintragung: 14.05.1996 |
| 2 | b) Bestellt als 1. stellvertretende Vorsitzende: Petersen, Maren, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. stellvertretende Vorsitzende: Link, Verena, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. stellvertretende Vorsitzende: Pöpplau-Hübner, Angela, geb. Pöpplau, Dozentin, Freiburg im Breisgau Nicht mehr 1. stellvertretender Vorsitzender: Treffeisen, Tobias, Auszubildender, Freiburg im Breisgau | a) 15.03.2006 Lurk | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1 stellvertretenden Vorsitzenden und dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands im Sinne des § 26 BGB ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 250,00 EUR der Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes bedürfen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 22.08.2013 Müller b) Geänderte Satzung: Blatt 155 ff Änderungsbeschluss: Blatt 141 ff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.