Handelsregister · VR 101721 früher Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

Registerinformationen

Jugendförderung Weilrod e.V. · Amtsgericht Königstein

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Jugendförderung Weilrod e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Weilrod

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 101721 früher Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.
Gericht
Amtsgericht Königstein
Letzte Eintragung
27.08.2021
Abrufstand
23.03.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Stephanie Rühl

Weilrod

Vorstand

Kim Schwieder

Weilrod

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der 1. Vorsitzenden und der/dem Stellvertreter/in.
  • Tag der ersten Eintragung: 27.04.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Blatt 5 d. A.
  • Beschluss Blatt 31-33 Sonderband
  • Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.01.2012 geändert durch das Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen vom 16.09.2011; bisher Amtsgericht Bad Homburg, nunmehr Amtsgericht Königstein.
  • Fall 5
  • Anmeldung Blatt 45 Sonderband
  • Fall 6
  • Anmeldung Blatt 52 Sonderband
  • Beschluss Blatt 53-57 Sonderband
  • Fall 8
  • Anmeldung Blatt 58/59 Sonderband
  • Beschluss Blatt 60-66 Sonderband
  • Satzung Blatt 67-71 Sonderband

Satzung

  • Satzung vom 08.10.2003
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2007 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.07.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name und Sitz des Vereins), 8 (Mitgliederversammlung) und 10 (Vorstand, Aufgaben) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.