Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden der Gemeindejugendfeuerwehrwart und der stellvertretende Gemeindejugendfeuerwehrwart. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Helmut Tholen
Gangelt
Vorstand
Ralph Timmermans
Selfkant
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.09.1992 zuletzt geändert am 02.03.1993
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.06.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 526 Amtsgericht Heinsberg getreten. Freigegeben am 13.08.2009.
Bestellt als:
Beschluss Blatt 62-64 der Akten Satzung Blatt 65-79 der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.