Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer, der Schatzmeister sowie 4 Beisitzer mit der Maßgabe, dass der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende in der Weise vertreten, dass Erklärungen mit verpflichtender Wirkung für den Verein zu ihrer Gültigkeit der Unterschrift des 1. Vorsitzenden oder des 2. Vorsitzenden und eines weiteren Vorstandsmitglieds bedürfen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jörn Brügge
Weinheim
Vorstand
Gerhard Mackert
Weinheim
Vorstand
Albert Schäfer
Weinheim
Vorstand
Heiko Brügge
Weinheim
Vorstand
Norbert Matl
Weinheim
Vorstand
Thomas Raitz
Weinheim
Vorstand
Stefan Raitz
Weinheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.06.1957 in Neufassung vom 29.06.1998.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.03.2015.
Tag der ersten Eintragung: 26.07.1957
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.