Handelsregister · VR 260376

Chronologischer Auszug

Jugendclub Nimburg e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Jugendclub Nimburg e.V.

b)
Teningen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Sie vertreten
gemeinsam.

b)
1. Vorsitzender:
Gisler, Daniel, Teningen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Straub, Nico, Teningen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 23.01.1989 mit Änderung vom 07.12.1990.
a)
28.03.2014
Sohnrey

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
28.03.2014.
Tag der ersten Eintragung:
09.11.1990
Satzung:
AS. 7 ff.
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende und der
stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten gemeinsam.

b)
Bestellt als
Erster Vorsitzender:
Schoner, Christoph, Teningen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Linnar, Hendrik, Teningen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Gisler, Daniel, Teningen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Straub, Nico, Teningen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
09.05.2018
Mertens

b)
Neufassung der Satzung:
Blatt 195 ff.

Änderungsbeschluss:
Blatt 185
3b)
Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender; nun bestellt
als
Erster Vorsitzender:
Linnar, Hendrik, Teningen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Steinle, Sascha, Emmendingen, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Erster Vorsitzender:
Schoner, Christoph, Teningen, *XX.XX.XXXX
a)
04.04.2023
Ehnes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.