Handelsregister · VR 721999
Chronologischer Auszug
Jugendclub 2.0 Vöhringen e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Jugendclub 2.0 Vöhringen e.V. b) Vöhringen | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie sind bis zu einer Höhe des Geschäftswerts im Einzelfall von 2.000,00 EUR einzelvertretungsberechtigt, bei höherem Geschäftswert vertreten sie gemeinsam. Im übrigen vertritt der Vorstand mehrheitlich. b) Vorsitzender: Rumpel, Robin, Vöhringen, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Springer, Marek, Sulz am Neckar, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 12.05.2015. | a) 22.09.2015 Drexler b) Satzung: Sonderband Blatt 4 |
| 2 | b) Bestellt als stellvertretende Vorsitzender: Dittmann, Kai, Vöhringen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Springer, Marek, Sulz am Neckar, *XX.XX.XXXX | a) 18.03.2016 Beck, K. | ||
| 3 | b) Bestellt als Vorsitzender: Langer, Randy, Vöhringen, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Hauser, Kevin, Vöhringen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Rumpel, Robin, Vöhringen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretende Vorsitzender: Dittmann, Kai, Vöhringen, *XX.XX.XXXX | a) 13.04.2018 Beck, K. | ||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. b) Bestellt als Liquidator: Hauser, Kevin, Sulz am Neckar, *XX.XX.XXXX Bestellt als Liquidator: Langer, Randy, Geislingen, *XX.XX.XXXX | b) Der Verein ist aufgelöst. | a) 08.03.2023 Lehr |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.