Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu zwei Mitgliedern. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein; sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten sie gemeinsam. Der Aufsichtsrat kann Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die Bestellung von besonderen Vertretern nach § 30 BGB ist möglich; sie können als einzelvertretungsberechtigt bestellt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Daniel Drancourt
Neuried
einzelvertretungsberechtigt Vorstand
Edith Kaiser
Friesenheim
einzelvertretungsberechtigt Vorstand
Thomas Rössler
Offenburg
einzelvertretungsberechtigt Vorstand
Markus Tritschler
Herbolzheim
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.05.1983 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 26.03.2010.
Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.07.2022 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 21.06.1983
Satzung: AS. 245 ff.
Satzung: AS. 451-471
Satzung: AS. 533 ff.
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