Handelsregister · VR 201714
Chronologischer Auszug
Jugend und Kultur Neufahrn e.V. · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Jugend und Kultur Neufahrn e.V. b) Neufahrn, Landkreis Freising | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahingehend beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke - und grundstücksgleiche Rechte- sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1000,-- EUR. die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist. b) Gewählt: Vorstand: Nagl, Gordon Moritz Sean, Eching, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Brumund, Patrick, Neufahrn, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Wittmann, Valentin Georg, Hallbergmoos, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Hohlenburger, Johannes, Neufahrn, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 30.04.2008. | a) 14.07.2008 Dvorak b) Gründungsprotokoll Bl.3, Satzung Bl. 4 SB. |
| 2 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahingehend beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist b) Gewählt: Vorstand: Schmidt, Dominik Marcel, Neufahrn, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dichtl, Stefan, Neufahrn, *XX.XX.XXXX Vorstand: Stöckl, Andreas Manfred, Hallbergmoos, *XX.XX.XXXX Vorstand: Waim, Elisabeth Maria, Dietersheim, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2009 hat die Änderung der §§ 4 (Eintragung in das Vereinsregister) und 11 (Vorstand) der Satzung beschlossen. | a) 03.11.2010 Brunner b) Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 5 SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.