Handelsregister · VR 201714

Chronologischer Auszug

Jugend und Kultur Neufahrn e.V. · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Jugend und Kultur Neufahrn e.V.

b)
Neufahrn, Landkreis Freising
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahingehend
beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur
Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über
Grundstücke - und grundstücksgleiche Rechte- sowie zur
Aufnahme eines Kredits von mehr als 1000,-- EUR. die
Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist.

b)
Gewählt:
Vorstand:
Nagl, Gordon Moritz Sean, Eching, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Brumund, Patrick, Neufahrn, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Wittmann, Valentin Georg, Hallbergmoos, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Hohlenburger, Johannes, Neufahrn, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 30.04.2008.
a)
14.07.2008
Dvorak

b)
Gründungsprotokoll Bl.3,
Satzung Bl. 4 SB.
2a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahingehend
beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur
Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur
Aufnahme eines Kredits von mehr als 1000,00 EUR die
Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist

b)
Gewählt:
Vorstand:
Schmidt, Dominik Marcel, Neufahrn, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Dichtl, Stefan, Neufahrn, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Stöckl, Andreas Manfred, Hallbergmoos, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Waim, Elisabeth Maria, Dietersheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2009 hat die Änderung der §§ 4 (Eintragung in das
Vereinsregister) und 11 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
a)
03.11.2010
Brunner

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 5
SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.