Handelsregister · VR 4531 KI

Chronologischer Auszug

Jüdischer Kultur- und Förderverein "Aschkenas" e.V. · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Jüdischer Kultur- und Förderverein "Aschkenas" e.V.

b)
Kiel
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden
und drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Vorsitzenden oder den ersten stellvertretenden
Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Adamskiy, Vladimir, *XX.XX.XXXX, Kiel

Vorstandsmitglied:

2.
Friedemann, Björn, *XX.XX.XXXX, Molfsee

Vorsitzender:

3.
Dr. Kosyakin, Evgeny, *XX.XX.XXXX, Kiel

Erster stellvertretender Vorsitzender:
4.
Dr. Schadach, Dieter, *XX.XX.XXXX, Molfsee

Vorstandsmitglied:

5.
Sorina, Tamara, *XX.XX.XXXX, Kiel
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 22.09.2004
a)
14.03.2007
Signus
b)
Tag der ersten Eintragung:
10.12.2004

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
2. Friedemann, Björn

Nicht mehr Erster stellvertretender Vorsitzender:
4. Dr. Schadach, Dieter

Änderung zu Nr. 5:
Erste stellvertretende Vorsitzende:
Sorina, Tamara, *XX.XX.XXXX, Kiel

Vorstandsmitglied:
6.
Kundzich, Maiyya, *XX.XX.XXXX, Kiel

Vorstandsmitglied:
7.
Volochina, Sofia, *XX.XX.XXXX, Kiel
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.10.2007 hat
die Änderung der Satzung in § 12 (Geschäftsjahr)
und § 13 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
29.07.2008
Knitsch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.