Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 3. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftwart. Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden oder den 3. Vorsitzenden allein oder durch den Kassenwart gemeinsam mit dem Schriftwart.
Änderungsbeschluss: Blatt 204 f. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 14.08.1961 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.08.2006.
Änderungsbeschluss Blatt 25-30 Band III der Akten
Änderungsbeschluss Blatt 93-97 Band III der Akten
Satzung
Satzung vom 15.12.1959 zuletzt geändert am 21.01.2005
Die Mitgliederversammlung vom 24.10.2014 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Rechte der Mitglieder), § 13 (Mitgliederversammlung), § 15 (Vorstand), § 16 (Pflichten und Rechte des Vorstandes), § 19 (Kassenprüfer), § 23 (Vermögen des Vereins) und § 26 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.01.2024 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 24 (Datenschutz, Persönlichkeitsrechte) sowie die Neunummerierung des § 25 (bisher: § 24 Geschäftsjahr), § 26 (bisher § 25 Gerichtsstand) und § 27 (bisher § 26 Inkrafttreten) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.