Handelsregister · HRB 43847
Chronologischer Auszug
Jost GmbH Gas- und Wasserinstallation · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Jost GmbH Gas- und Wasserinstallation b) Hattersheim am Main c) Die Installation von Gas- und Wasseranlagen und deren Wartung, sowie der Handel mit Heizungs- und Sanitärprodukten. | 100.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Jost, Thomas, Gas- und Wasser- Installateurmeister, Hattersheim am Main einzelvertretungsberechtigt; | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.08.1997 zuletzt geändert am 18.04.2002 | a) 02.11.2004 Maatz b) Tag der ersten Eintragung: 10.10.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Blatt 23 ff. Sonderband | |
| 2 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kleischmann, Torsten, Raunheim, *XX.XX.XXXX | a) 08.10.2007 Seltmann b) Fall 2 | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 724/19 J) vom 09.09.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 16.09.2019 Pussehl b) Fall 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.