Handelsregister · HRB 40344

Registerinformationen

Josef Rell Elektro-Anlagen GmbH · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Josef Rell Elektro-Anlagen GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Mörlenbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 40344
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
25.05.2020
Abrufstand
10.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Ausführung von Handwerksleistungen in der Elektrobranche, der An- und Verkauf von Elektrogeräten und die gewerbsmäßige Arbeitnehmer-Überlassung.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Michael Rell

Mörlenbach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Daniel Kilian

Fürth

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 05.01.1981 zuletzt geändert am 17.09.1984
  • Die Gesellschafterversammlungen vom 28.03. und 01.06.2007 haben die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 (Stammkapital) sowie die Anderung in Ziffer 6 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 06.04.1981 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Blatt 13 ff. Sonderband
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.