Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist dieser berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer, oder, falls Prokuristen vorhanden sind, durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann jedoch Geschäftsführern die alleinige Vertretungsbefugnis übertragen und Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jörg Arnold
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 03.05.1974 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.03.1994 geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Geschäftsführung -redaktionell) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.09.1974 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.10.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 64 ff. Sonderband
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