Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand besteht aus vier ordentlichen Vorstandsmitgliedern. Zur Gültigkeit der Beschlüsse des Vorstandes ist die Mitwirkung zweier Vertreter der Firma und zweier Vertreter der Mitglieder aus dem Kreis der Belegschaft erforderlich. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich in allen seinen Angelegenheiten durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, von denen das eine von dem Hauptgesellschafter, das andere von der Belegschaft berufen wird. Für jedes ordentliche Vorstandsmitglied ist ein Stellvertreter bestellt.
Tag der ersten Eintragung: 31.12.1954 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.05.2006.
Satzung
Satzung vom 29.12.1954 und inzwischen mehrfach geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.