Handelsregister · VR 201484
Chronologischer Auszug
Jonglierverein UFO e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Jonglierverein UFO e.V. b) Asperg | a) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und einem Beisitzer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlußfähigkeit muß der 1. Vorsitzende bzw. der 2. Vorsitzende eine zweite Sitzung mit der gleichen Tagesordnung einberufen. diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vorstandsmitglieder beschlußfähig. Der Vorstand faßt die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters. b) 2. Vorsitzender: Lindenmann, Julian, Korntal-Münchingen, *XX.XX.XXXX Kassierer: Kienle, Stephan, Besigheim, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Kammerer, Jörg, Asperg, *XX.XX.XXXX Beisitzer: Hieber, Michael, Industriekaufmann, Asperg Schriftführerin: Kammerer, Elke, Referendarin, Asperg | a) Verein Satzung vom 17.03.1995 mit Nachtrag vom 01.07.1995 zuletzt geändert am 27.05.2011 | a) 28.04.2014 Steiner b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.04.2014. Tag der ersten Eintragung: 03.08.1995 Satzung: Sonderband Blatt 5 - 13, 42 - 49 |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § VI Absatz 3 (Austritt) beschlossen. | a) 12.08.2015 Frankenberger |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.