Handelsregister · HRB 213279

Chronologischer Auszug

Joko Fleisch- und Wurstwaren Handels GmbH · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Joko Fleisch- und Wurstwaren Handels
GmbH

b)
Halle

c)
Handel mit Fleisch- und Wurstwaren jeder
Art.
200.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftführer gemeinsam vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Georges, Peer, Neuhardenberg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.10.1990 zuletzt geändert am
02.11.1999

b)
über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Halle-Saalkreis vom 21.08.2001 (59 IN 148/01)
das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst (§ 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG).
a)
05.10.2006
Jainz

b)
Tag der ersten
Eintragung: 13.02.2001.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes (AG
Halle-Saalkreis, HRB
13279) getreten.
Satzung Bl. 7 ff. So.,

bisher AG Frankfurt/Oder
HRB 8005 FF

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.