Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheits- und Altenpflegewesens im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung. Der Zweck wird verwirklicht durch die Förderung, den Betrieb und die Unterhaltung von Krankenhäusern, Altenpflegeeinrichtungen und Wohnanlagen, insbesondere durch den Betrieb des Johanniter-Krankenhauses und der Johanniter-Altenpflegeeinrichtung in Rheinhausen und an anderen Orten sowie Ausbildungsstätten, Nebenbetrieben und sonstigen Einrichtungen zur stationären und ambulanten Versorgung von Patienten unabhängig von Rasse, Nationalität, Religionszugehörigkeit und Wohnsitz.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern weiterhin die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter juristischer Personen, die nach der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind, Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Rita Tönjann
Münster
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter juristischer Personen, die nach der Abgabenordnung als gemeinnütrzig anerkannt sind, vorzunehmen. Geschäftsführer(in)
Matthias Becker
Ahaus
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2007.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer (1) und mit ihr die Änderung der Firma sowie in § 2 Ziffer (1) - Zweck der Gesellschaft/Gegenstand des Unternehmens - beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Vertretung) beschlossen.
Formwechsel
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Johanniter-Altenheim Rheinhausen e.V., Duisburg (Amtsgericht Duisburg, VR 2709) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 18.07.2007.
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2010 Teile des Vermögens der Evangelisches BETHESDA-JOHANNITER-Klinikum Duisburg GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 19737), nämlich den "Teilbetrieb Johanniter-Krankenhaus Rheinhausen", als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung übernommen. Die Aufspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Aufspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.09.2010 wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.