Handelsregister · HRB 9578

Registerinformationen

Johanniter-Einsatzdienste gGmbH · Amtsgericht Friedberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Johanniter-Einsatzdienste gGmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Butzbach
Geschäftsanschrift
Hoch-Weiseler-Weg 1a, 35510 Butzbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 9578
Gericht
Amtsgericht Friedberg
Letzte Eintragung
29.04.2025
Abrufstand
24.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

die Übernahme von Tätigkeiten im Bereich der satzungsgemäßen Aufgaben der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. im Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar und im Speziellen des Bereichs Einsatzdienste sowie aller damit zusammenhängenden Nachfolgedienste

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Peter Kaimer

Friedberg (Hessen)

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Oliver Meermann

Grünberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 06.03.2020 mit Änderung vom 08.04.2020. Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Gießen (bisher Amtsgericht Gießen HRB 10235) nach Butzbach beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2024 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma und Sitz) , 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2025 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen.

Freitext

  • Fall 1
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 5
  • Fall 6

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