Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist beschränkt. Zu folgenden Beschlüssen bedarf er der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000 EUR, c) Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000 EUR, d) Übernahme von Bürgschaften.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alexander Eckert
Esselbach
Vorstand
Stephanie Kahnt
Bischbrunn
Vorstand
Daria Alexandra Rüppel
Bischbrunn
Vorstand
Silvia Giegerich
Bischbrunn
Vorstand
Angelika Weidner
Bischbrunn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.06.1977 zuletzt geändert am 26.02.1982
Die Mitgliederversammlung vom 14.12.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde unter anderem geändert: §§ 1 (Name, Wesen und Sitz), 6 (Vorstand, gesetzliche Vertretung). Der Name des Vereins ist geändert.
Freitext
Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 33-39,52 SB;
Beschluss Bl. 93 SB; neue Satzung Bl. 94 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.