Handelsregister · HRB 105986

Chronologischer Auszug

Johannesstift Diakonie Proclusio gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 07.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Evangelisches Johannesstift Behindertenhilfe gGmbH

b)
Berlin

c)
Betrieb von Einrichtungen zur
Unterstützung, Förderung und
Pflege von Menschen mit Behinderungen.
25.000 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Hölscher, Sylke, *XX.XX.XXXX, Schönwalde

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
06.12.2006
a)
10.02.2007
Wengert
b)
Gesellschaftsvertrag Bl. 7 - 12
2200.000 EURa)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.06.2007
ist das Stammkapital um 175.000
EUR auf 200.000 EUR erhöht und
der Gesellschaftsvertrag geändert in
§ 4 (Stammkapital, Stammeinlage).
a)
05.07.2007
Treibert
3b)
Geschäftsanschrift:
Schönwalder Allee 26, 13587
Berlin

c)
Die Förderung der Behindertenhilfe. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht
durch den Betrieb von Einrichtungen zur Unterstützung, Förderung und Pflege von Menschen
mit Behinderungen, beispielsweise durch Wohnangebote mit ambulanten und stationären Betreuungsformen, Beschäftigungsangeboten zur Tagesstrukturierung, individuelle Hilfen zur Lebensgestaltung und - bewältigung, Arbeit
und Beschäftigung sowie den Betrieb einer Förderschule mit dem
Schwerpunkt motorische, körperliche und geistige Entwicklung.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.03.2010
ist der Gesellschaftsvertrag mit Präambel neu gefasst.
a)
15.03.2010
Prof. Dr. Ries
41.
Dr. Bytomski-Guerrier, Anke,
*XX.XX.XXXX, Erkner

Einzelprokura
a)
04.06.2013
Waligorski
5Nicht mehr Prokurist:

1. Dr. Bytomski-Guerrier, Anke
a)
26.11.2013
Waligorski
6b)
Änderung zu Nr. 1:
hinsichtlich der Vertretungsbefugnis.
Nunmehr:
Geschäftsführer:
Hölscher, Sylke
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter der Stiftung bürgerlichen
Rechts, Evangelisches Johannisstift
in Berlin sowie Evangelisches Johannisstift Proclusio gGmbH in Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, HRB
124800) abzuschließen
a)
20.02.2014
Repke
72.
Weidenbeck, Susanne, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Einzelprokura
a)
01.08.2014
Waligorski
8c)
(3) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Behindertenhilfe, die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Wohlfahrtspflege. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung
von Mitteln für die Förderung der
Behinderten- und Jugendhilfe und
der Wohlfahrtspflege durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische
Person des öffentlichen Rechts
oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO.
(4) Die Satzungszwecke werden
insbesondere verwirklicht durch
den Betrieb von Einrichtungen
zur Unterstützung, Förderung und
Pflege von Menschen mit Behinderungen, beispielsweise durch
Wohnangebote mit ambulanten
und stationären Betreuungsformen; Beschäftigungs- und Förderangebote zur Tagesstrukturierung für Menschen mit Behinderungen; individuelle Hilfen zur
Lebensgestaltung- und bewältigung für Menschen mit Behinderungen; Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen bzw. Benachteiligungen,
beispielsweise durch Angebote
wie Inklusionsunternehmen, "Andere Anbieter", Budget für Arbeit
und sonstige Modelle zur Förderung des Zwecks in Abs. 3.; Angebote der Jugendberufshilfe; Betrieb einer Förderschule mit dem
Schwerpunkt motorische, körperliche und geistige Entwicklung;
Bildungsangebote für Menschen
mit Behinderungen.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2018
ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere geändert in § 2
(Gegenstand des Unternehmens), §
5 (Stammkapital, Stammeinlagen)
und § 7 (Vertretung, Geschäftsführung).
a)
21.01.2019
Prof. Dr. Ries
9b)
Änderung zu Nr. 1:
Geschäftsführer:
Hölscher, Sylke
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter der Evangelisches Johannesstift Proclusio gGmbH, Berlin,
(Amtsgericht Charlottenburg, HRB
124800 B) abzuschließen
a)
30.01.2019
Prof. Dr. Ries
10c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2) Die Gesellschaft wird bei der
Verfolgung ihres Zweckes die
Zielsetzung und die Prägung des
Gesellschafters beachten.

(3) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Behindertenhilfe,
die Förderung der Jugendhilfe,
der Förderung der Berufsbildung
sowie die Förderung der Wohlfahrtspflege. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung
von Mitteln für die Förderung der
in der Abgabenordnung genannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder
durch eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder durch
ausländische Körperschaften gemäß 5 58 Nr. 1 AO.

(4) Die Satzungszwecke werden
insbesondere verwirklicht durch
- den Betrieb von Einrichtungen
zur Unterstützung, Förderung und
Pflege von Menschen mit Behinderungen, beispielsweise durch
Wohnangebote mit ambulanten
und stationären Betreuungsformen
- Beschäftigungs- und Förderangebote zur Tagesstrukturierung
für Menschen mit Behinderungen
- individuelle Hilfen zur Lebensgestaltung- und bewältigung für
Menschen mit Behinderungen
Teilhabe am Arbeitsleben für
Menschen mit Behinderungen
bzw. Benachteiligungen, beispielsweise durch Angebote wie
lnklusionsunternehmen, "Andere
Anbieter", Budget für Arbeit und
sonstige Modelle zur Förderung
des Zwecks in Abs. 3.
- Angebote der Jugendberufshilfe
- Betrieb einer Förderschule mit
dem Schwerpunkt motorische,
körperliche und geistige Entwicklung
- Bildungsangebote für Menschen
mit Behinderungen

(5) Die Gesellschaft verwirklicht
die in Abs. 3 genannten Zwecke
auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das
Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung
oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen,
Nutzungsüberlassungen und durch
personelle Dienstleistungen im
Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorgaben (z.B. durch die
Gestellung von Personal).
Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie den in der Anlage genannten Gesellschaften.

(6) Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(7) Mittel der Gesellschaft dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt.

(8) Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.

(9) Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt.

(10) Die Erfüllung des Gesellschaftszwecks durch Mittelzuwendung darf nicht überwiegen.

(11) Die Gesellschaft darf ihre
Mittel weder für die unmittelbare
noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer
Parteien verwenden.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021
ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
a)
16.12.2021
Prof. Dr. Ries
11a)
Johannesstift Diakonie Proclusio
gGmbH
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.09.2022
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma).
a)
29.09.2022
Bauhoff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.