Handelsregister · HRB 105986
Chronologischer Auszug
Johannesstift Diakonie Proclusio gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Evangelisches Johannesstift Behindertenhilfe gGmbH b) Berlin c) Betrieb von Einrichtungen zur Unterstützung, Förderung und Pflege von Menschen mit Behinderungen. | 25.000 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Hölscher, Sylke, *XX.XX.XXXX, Schönwalde mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 06.12.2006 | a) 10.02.2007 Wengert b) Gesellschaftsvertrag Bl. 7 - 12 | |
| 2 | 200.000 EUR | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.06.2007 ist das Stammkapital um 175.000 EUR auf 200.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital, Stammeinlage). | a) 05.07.2007 Treibert | |||
| 3 | b) Geschäftsanschrift: Schönwalder Allee 26, 13587 Berlin c) Die Förderung der Behindertenhilfe. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Einrichtungen zur Unterstützung, Förderung und Pflege von Menschen mit Behinderungen, beispielsweise durch Wohnangebote mit ambulanten und stationären Betreuungsformen, Beschäftigungsangeboten zur Tagesstrukturierung, individuelle Hilfen zur Lebensgestaltung und - bewältigung, Arbeit und Beschäftigung sowie den Betrieb einer Förderschule mit dem Schwerpunkt motorische, körperliche und geistige Entwicklung. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.03.2010 ist der Gesellschaftsvertrag mit Präambel neu gefasst. | a) 15.03.2010 Prof. Dr. Ries | |||
| 4 | 1. Dr. Bytomski-Guerrier, Anke, *XX.XX.XXXX, Erkner Einzelprokura | a) 04.06.2013 Waligorski | ||||
| 5 | Nicht mehr Prokurist: 1. Dr. Bytomski-Guerrier, Anke | a) 26.11.2013 Waligorski | ||||
| 6 | b) Änderung zu Nr. 1: hinsichtlich der Vertretungsbefugnis. Nunmehr: Geschäftsführer: Hölscher, Sylke mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter der Stiftung bürgerlichen Rechts, Evangelisches Johannisstift in Berlin sowie Evangelisches Johannisstift Proclusio gGmbH in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 124800) abzuschließen | a) 20.02.2014 Repke | ||||
| 7 | 2. Weidenbeck, Susanne, *XX.XX.XXXX, Berlin Einzelprokura | a) 01.08.2014 Waligorski | ||||
| 8 | c) (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe, die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der Wohlfahrtspflege. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der Behinderten- und Jugendhilfe und der Wohlfahrtspflege durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. (4) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Einrichtungen zur Unterstützung, Förderung und Pflege von Menschen mit Behinderungen, beispielsweise durch Wohnangebote mit ambulanten und stationären Betreuungsformen; Beschäftigungs- und Förderangebote zur Tagesstrukturierung für Menschen mit Behinderungen; individuelle Hilfen zur Lebensgestaltung- und bewältigung für Menschen mit Behinderungen; Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen bzw. Benachteiligungen, beispielsweise durch Angebote wie Inklusionsunternehmen, "Andere Anbieter", Budget für Arbeit und sonstige Modelle zur Förderung des Zwecks in Abs. 3.; Angebote der Jugendberufshilfe; Betrieb einer Förderschule mit dem Schwerpunkt motorische, körperliche und geistige Entwicklung; Bildungsangebote für Menschen mit Behinderungen. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2018 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) und § 7 (Vertretung, Geschäftsführung). | a) 21.01.2019 Prof. Dr. Ries | |||
| 9 | b) Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Hölscher, Sylke mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter der Evangelisches Johannesstift Proclusio gGmbH, Berlin, (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 124800 B) abzuschließen | a) 30.01.2019 Prof. Dr. Ries | ||||
| 10 | c) (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe, die Förderung der Jugendhilfe, der Förderung der Berufsbildung sowie die Förderung der Wohlfahrtspflege. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der in der Abgabenordnung genannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß 5 58 Nr. 1 AO. (4) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch - den Betrieb von Einrichtungen zur Unterstützung, Förderung und Pflege von Menschen mit Behinderungen, beispielsweise durch Wohnangebote mit ambulanten und stationären Betreuungsformen - Beschäftigungs- und Förderangebote zur Tagesstrukturierung für Menschen mit Behinderungen - individuelle Hilfen zur Lebensgestaltung- und bewältigung für Menschen mit Behinderungen Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen bzw. Benachteiligungen, beispielsweise durch Angebote wie lnklusionsunternehmen, "Andere Anbieter", Budget für Arbeit und sonstige Modelle zur Förderung des Zwecks in Abs. 3. - Angebote der Jugendberufshilfe - Betrieb einer Förderschule mit dem Schwerpunkt motorische, körperliche und geistige Entwicklung - Bildungsangebote für Menschen mit Behinderungen (5) Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen und durch personelle Dienstleistungen im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorgaben (z.B. durch die Gestellung von Personal). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie den in der Anlage genannten Gesellschaften. (6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. (8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (9) Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. (10) Die Erfüllung des Gesellschaftszwecks durch Mittelzuwendung darf nicht überwiegen. (11) Die Gesellschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. | a) 16.12.2021 Prof. Dr. Ries | |||
| 11 | a) Johannesstift Diakonie Proclusio gGmbH | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.09.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma). | a) 29.09.2022 Bauhoff |
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