Handelsregister · HRB 105987

Chronologischer Auszug

Johannesstift Diakonie Pflege & Wohnen Berlin Brandenburg gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 22.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Evangelisches Johannesstift
Altenhilfe gGmbH

b)
Berlin

c)
Betrieb von Einrichtungen zur
Durchführung von stationären,
teilstationären und ambulanten
Diensten zur Pflege und Betreuung von alten Menschen.
25.000 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Wesemann, Wilfried, *XX.XX.XXXX,
Hannover

mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
06.12.2006
a)
10.02.2007
Wengert
b)
Gesellschaftsvertrag Bl. 7 -
13
2200.000 EURa)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
26.06.2007 ist das Stammkapital um 175.000 EUR auf
200.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in §
4 (Stammkapital, Stammeinlage).
a)
05.07.2007
Treibert
3b)
Geschäftsanschrift:
Schönwalder Allee 26, 13587
Berlin

c)
Die Förderung der Altenhilfe.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den
Betrieb von Einrichtungen und
die Durchführung von stationären, teilstationären und ambulanten Diensten zur Pflege
und Betreuung von alten Menschen, beispielsweise mit:
- individueller aktivierender
Pflege und Betreuung durch
Pflegefachkräfte über 24 Stunden am Tag;
- individueller Betreuung und
Begleitung der Bewohner des
Altenpflegeheims durch Präsenzkräfte am Tag;
- Durchführung von tagesstrukturierenden Maßnahmen;
- Erstversorgung im Notfall;
- Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens;
- wöchentlichen Einkaufsfahrten und Ausflügen;
- Sterbebegleitung;
- Hospizarbeit.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
10.03.2010 ist der Gesellschaftsvertrag mit Präambel
neu gefasst.
a)
19.03.2010
Prof. Dr. Ries
4b)
Änderung zu Nr. 1:
hinsichtlich der Vertretungsbefugnis. Nunmehr:
Geschäftsführer:
Wesemann, Wilfried, *XX.XX.XXXX,
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
abzuschließen als Vertreter Dritter
zwischen der Gesellschaft und der
a) Stiftung bürgerlichen Rechts,
Evangelisches Johannesstift in
Berlin, b) Evangelisches Johannesstift Simeon-Hospiz gGmbH
in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 130102 B), c) Paul Gerhardt Stift Pflege gGmbH in Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, HRB
103680 B), d) Diakoniestation Mariendorf gGmbH in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 109413
B), e) Christliche Seniorendienste Hannover gGmbH in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB
201217), f) Pflegewohnen im Sunpark gGmbH in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 124713
B), g) Diakoniezentrum Reinickendorf gGmbH in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 136366
B), h) Sunpark ambulant gGmbH
in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 93165 B)
1.
Mendel-Kindermann, Michaela,
*XX.XX.XXXX, Berlin

Einzelprokura

2.
Voßberg, Catia, *XX.XX.XXXX, Berlin

Einzelprokura
a)
20.02.2014
Repke
5b)
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.05.2015 und
der Zustimmungsbeschlüsse
vom selben Tage ist die Diakoniestation Mariendorf gGmbH
mit Sitz in Berlin (Amtsgericht
Charlottenburg, HRB 109413 B)
durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
a)
01.07.2015
Prof. Dr. Ries
6b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Wesemann, Wilfried

Geschäftsführer:
2.
Voßberg, Catia, *XX.XX.XXXX, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte abzuschließen als Vertreter
Dritter zwischen der Gesellschaft
und der a) Paul Gerhardt Stift Pflege gGmbH mit Sitz in Berlin (AG
Charlottenburg, HRB 103680 B),
b) Evangelisches Johannesstift
Pflegen und Wohnen gGmbH mit
Sitz in Berlin (AG Charlottenburg,
HRB 124713 B), c) Evangelisches
Johannesstift Leben im Quartier gGmbH mit Sitz in Berlin (AG
Charlottenburg, HRB 136366 B),
d) Evangelisches Johannesstift
Simeon-Hospiz gGmbH mit Sitz
in Berlin (AG Charlottenburg, HRB
130102 B)
Nicht mehr Prokurist:

2. Voßberg, Catia
a)
19.07.2018
Pietsch
7c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Die Gesellschaft wird bei
der Verfolgung ihres Zweckes
die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten.
(3) Zweck der Gesellschaft ist
die Förderung der Altenhilfe
sowie die Förderung der Wohlfahrtspflege. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der Altenhilfe und der
Wohlfahrtspflege durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß §
58 Nr. 1 AO.
(4) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht
durch
- den Betrieb von Einrichtungen als Zweckbetriebe im Sinne der §§ 65 bis 68 Abgabenordnung und die Durchführung
von stationären, teilstationären
und ambulanten Diensten zur
Pflege und Betreuung von alten
Menschen, beispielsweise mit:
- individueller aktivierender
Pflege und Betreuung durch
Pflegefachkräfte über 24 Stunden am Tag;
- individueller Betreuung und
Begleitung der Bewohner des
Altenpflegeheims durch Präsenzkräfte am Tag;
- Durchführung von tagesstrukturierenden Maßnahmen;
- Erstversorgung im Notfall;
- Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens;
- Wöchentlichen Einkaufsfahrten und Ausflügen;
- Sterbebegleitung;
- Hospizarbeit.
- die Verwaltung und das Betreiben von Wohn-, Alters- und
Pflegeheimen im Sinne des §
68 Nr. 1 AO
- die Pflege, Betreuung und
Aufnahme von hilfsbedürftigen
Personen i.S.d. § 53 AO
- die Förderung des gemeinschaftlichen Lebens in Einrichtungen im Rahmen ihres
Zwecks
- die Förderung und Unterstützung von Modellen und Projekten, die den Satzungszwecken
dienen und diese unterstützen
- durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen und/oder
Personen im Gesundheitswesen, soweit diese o. g. Satzungszwecke verfolgen. Ziel
der Kooperationen ist die Sicherung und weitere Verbesserung einer patientenorientierten gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Eine
unzulässige Mittelweitergabe
an die Kooperationspartner ist
ausgeschlossen.
(5) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(6) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen
keine Gewinnanteile und auch
keine sonstigen Zuwendungen
aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt.
(7) Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
(8) Gesellschafter erhalten bei
ihrem Ausscheiden oder bei
Auflösung der Gesellschaft
oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen
zurück. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt.
(9) Die Zuwendung von Mitteln
an eine andere, freie, steuerbegünstigte Körperschaft, die
es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke
nach Maßgabe des in § 2 dieses Vertrages genannten Gesellschaftszwecks zu verwenden hat, ist zulässig. Die Erfüllung des Gesellschaftszwecks
durch Mittelzuwendung darf jedoch nicht überwiegen.
(10) Die Gesellschaft darf ihre
Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.
b)
Geschäftsführer:
3.
Gabriel, Roswitha, *XX.XX.XXXX,
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten

Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Voßberg, Catia
Nicht mehr Prokurist:

1. Mendel-Kindermann, Michaela
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
17.12.2018 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbeondere geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens),
§ 5 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und § 7 (Vertretung, Geschäftsführung).
a)
15.01.2019
Prof. Dr. Ries
8b)
Änderung zu Nr. 3:
Geschäftsführer:
Gabriel, Roswitha
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter der folgenden Gesellschaften abzuschließen: der
Pflegewohnhaus am Waldkrankenhaus gGmbH mit Sitz in Berlin
(AG Charlottenburg, HRB 103364
B); der Evangelisches Johannesstift Pflegen und Wohnen gGmbH
mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 124713 B); der Evangelisches Johannesstift Leben im
Quartier gGmbH mit Sitz in Berlin
(AG Charlottenburg, HRB 136366
B).
a)
10.04.2019
Ringmayer
9b)
Änderung zu Nr. 3:
Hinsichtlich der Vertretungsbefugnis
Geschäftsführer:
Gabriel, Roswitha
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter
Dritter mit folgenden Gesellschaften abzuschließen: a) der Pflegewohnhaus am Waldkrankenhaus gGmbH mit Sitz in Berlin (AG
Charlottenburg, HRB 103364 B);
b) der Evangelisches Johannesstift Pflegen und Wohnen gGmbH
mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 124713 B); c) der Paul
Gerhardt Stift Pflege gGmbH mit
Sitz in Berlin (AG Charlottenburg,
HRB 103680 B) und d) der Weibliche Wohlfahrt Berlin Gesellschaft
mbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 114705 B)
a)
13.10.2021
Taborsky
10c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Die Gesellschaft wird bei
der Verfolgung ihres Zweckes
die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten.
(3) Zweck der Gesellschaft ist
die Förderung der Altenhilfe
sowie die Förderung der Wohlfahrtspflege. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der Altenhilfe und der
Wohlfahrtspflege durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß §
58 Nr. 1 AO.
(4) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht
durch
- den Betrieb von Einrichtungen als Zweckbetriebe im Sinne der §§ 65 bis 68 Abgabenordnung und die Durchführung
von stationären, teilstationären
und ambulanten Diensten zur
Pflege und Betreuung von alten
Menschen, beispielsweise mit:
- individueller aktivierender
Pflege und Betreuung durch
Pflegefachkräfte über 24 Stunden am Tag;
- individueller Betreuung und
Begleitung der Bewohner des
Altenpflegeheims durch Präsenzkräfte am Tag;
- Durchführung von tagesstrukturierenden Maßnahmen;
- Erstversorgung im Notfall;
- Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens;
- Wöchentlichen Einkaufsfahrten und Ausflügen;
- Sterbebegleitung;
- Hospizarbeit.
- die Verwaltung und das Betreiben von Wohn-, Alters- und
Pflegeheimen im Sinne des §
68 Nr. 1 AO
- die Pflege, Betreuung und
Aufnahme von hilfsbedürftigen
Personen i.S.d. § 53 AO
- die Förderung des gemeinschaftlichen Lebens in Einrichtungen im Rahmen ihres
Zwecks
- Durchführung von Fachkongressen
- die Förderung und Unterstützung von Modellen und Projekten, die den Satzungszwecken
dienen und diese unterstützen
- durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen und/oder
Personen im Gesundheitswesen, soweit diese o. g. Satzungszwecke verfolgen. Ziel
der Kooperationen ist die Sicherung und weitere Verbesserung einer patientenorientierten gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Eine
unzulässige Mittelweitergabe
an die Kooperationspartner ist
ausgeschlossen.
(5) Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 3 genannten
Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen
oder die Inanspruchnahme von
Leistungen sowie ferner durch
Verwaltungsdienstleistungen,
Vermietung, Verpachtung oder
Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen,
Nutzungsüberlassungen und
durch personelle Dienstleistungen im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorgaben (z.B.
durch die Gestellung von Personal). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den
zum Unternehmensverbund
um die Johannesstift Diakonie
gAG gehörenden Tochter- und
Beteiligungsgesellschaften,
die die Voraussetzungen der
§§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie
den in der Anlage genannten
Gesellschaften.
(6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen
keine Gewinnanteile und auch
keine sonstigen Zuwendungen
aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt.
(8) Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
(9) Gesellschafter erhalten bei
ihrem Ausscheiden oder bei
Auflösung der Gesellschaft
oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen
zurück. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt.
(10) Die Zuwendung von Mitteln an eine andere, freie, steuerbegünstigte Körperschaft,
die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke nach Maßgabe des
in § 2 dieses Vertrages genannten Gesellschaftszwecks
zu verwenden hat, ist zulässig. Die Erfüllung des Gesellschaftszwecks durch Mittelzuwendung darf jedoch nicht
überwiegen.
(11) Die Gesellschaft darf ihre
Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
06.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
a)
13.12.2021
Prof. Dr. Ries
11c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie
folgt berichtigt eingetragen:

(1) Die Gesellschaft verfolgt
ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Die Gesellschaft wird bei
der Verfolgung ihres Zweckes
die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten.
(3) Zweck der Gesellschaft ist
die Förderung der Altenhilfe,
des Wohlfahrtswesens, mildtätiger Zwecke, der Bildung sowie des öffentlichen Gesundheitswesens. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß §
58 Nr. 1 AO.
(4) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht
durch
- den Betrieb von Einrichtungen als Zweckbetriebe im Sinne der 55 65 bis 68 Abgabenordnung und die Durchführung
von stationären, teilstationären
und ambulanten Diensten zur
Pflege und Betreuung von alten
Menschen, beispielsweise mit:
> individueller aktivierender
Pflege und Betreuung durch
Pflegefachkräfte über 24 Stunden am Tag;
> individueller Betreuung und
Begleitung der Bewohner des
Altenpflegeheims durch Präsenzkräfte am Tag;
> Durchführung von tagesstrukturierenden Maßnahmen;
> Erstversorgung im Notfall;
> Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens;
> Wöchentlichen Einkaufsfahrten und Ausflügen;
> Sterbebegleitung;
> Hospizarbeit.
- die Verwaltung und das Betreiben von Wohn-, Alters- und
Pflegeheimen im Sinne des 5
68 Nr. 1 AO
- die Pflege, Betreuung und
Aufnahme von hilfsbedürftigen
Personen i.S.d. 5 53 AO
- die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
- die Förderung des gemeinschaftlichen Lebens in Einrichtungen im Rahmen ihres
Zwecks
- die Förderung und Unterstützung von Modellen und Projekten, die den Satzungszwecken
dienen und diese unterstützen
- Durchführung von Fachkongressen
- durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen und/oder
Personen im Gesundheitswesen, soweit diese o. g. Satzungszwecke verfolgen. Ziel
der Kooperationen ist die Sicherung und weitere Verbesserung einer patientenorientierten gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Eine
unzulässige Mittelweitergabe
an die Kooperationspartner ist
ausgeschlossen.

(5) Die Gesellschaft venivirklicht die in Abs. 3 genannten
Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen
oder die Inanspruchnahme von
Leistungen sowie ferner durch
Verwaltungsdienstleistungen,
Vermietung, Verpachtung oder
Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen,
Nutzungsüberlassungen und
durch personelle Dienstleistungen im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorgaben (z.B.
durch die Gestellung von Personal). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den
zum Unternehmensverbund
um die Johannesstift Diakonie
gAG gehörenden Tochter- und
Beteiligungsgesellschaften,
die die Voraussetzungen der
§§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie
den in der Anlage genannten
Gesellschaften.

(6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen
keine Gewinnanteile und auch
keine sonstigen Zuwendungen
aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt.

(8) Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.

(9) Gesellschafter erhalten bei
ihrem Ausscheiden oder bei
Auflösung der Gesellschaft
oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen
zurück. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt.

(10) Die Zuwendung von Mitteln an eine andere, freie, steuerbegünstigte Körperschaft,
die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke nach Maßgabe des
in § 2 dieses Vertrages genannten Gesellschaftszwecks
zu verwenden hat, ist zulässig. Die Erfüllung des Gesellschaftszwecks durch Mittelzuwendung darf jedoch nicht
überwiegen.

(11) Die Gesellschaft darf ihre
Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.
a)
28.01.2022
Prof. Dr. Ries
12c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie
folgt berichtigt eingetragen:

(1) Die Gesellschaft verfolgt
ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Die Gesellschaft wird bei
der Verfolgung ihres Zweckes
die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten.
(3) Zweck der Gesellschaft ist
die Förderung der Altenhilfe,
des Wohlfahrtswesens, mildtätiger Zwecke, der Bildung sowie des öffentlichen Gesundheitswesens. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß §
58 Nr. 1 AO.

(4) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht
durch
- den Betrieb von Einrichtungen als Zweckbetriebe im Sinne der §§ 65 bis 68 Abgabenordnung und die Durchführung
von stationären, teilstationären
und ambulanten Diensten zur
Pflege und Betreuung von alten
Menschen, beispielsweise mit:
> individueller aktivierender
Pflege und Betreuung durch
Pflegefachkräfte über 24 Stunden am Tag;
> individueller Betreuung und
Begleitung der Bewohner des
Altenpflegeheims durch Präsenzkräfte am Tag;
> Durchführung von tagesstrukturierenden Maßnahmen;
> Erstversorgung im Notfall;
> Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens;
> Wöchentlichen Einkaufsfahrten und Ausflügen;
> Sterbebegleitung;
> Hospizarbeit.
- die Verwaltung und das Betreiben von Wohn-, Alters- und
Pflegeheimen im Sinne des §
68 Nr. 1 AO
- die Pflege, Betreuung und
Aufnahme von hilfsbedürftigen
Personen i.S.d. § 53 AO
- die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
- die Förderung des gemeinschaftlichen Lebens in Einrichtungen im Rahmen ihres
Zwecks
- die Förderung und Unterstützung von Modellen und Projekten, die den Satzungszwecken
dienen und diese unterstützen
- Durchführung von Fachkongressen
- durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen und/oder
Personen im Gesundheitswesen, soweit diese o. g. Satzungszwecke verfolgen. Ziel
der Kooperationen ist die Sicherung und weitere Verbesserung einer patientenorientierten gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Eine
unzulässige Mittelweitergabe
an die Kooperationspartner ist
ausgeschlossen.

(5) Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 3 genannten
Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen
oder die Inanspruchnahme von
Leistungen sowie ferner durch
Verwaltungsdienstleistungen,
Vermietung, Verpachtung oder
Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen,
Nutzungsüberlassungen und
durch personelle Dienstleistungen im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorgaben (z.B.
durch die Gestellung von Personal). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den
zum Unternehmensverbund
um die Johannesstift Diakonie
gAG gehörenden Tochter- und
Beteiligungsgesellschaften,
die die Voraussetzungen der
§§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie
den in der Anlage genannten
Gesellschaften.

(6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen
keine Gewinnanteile und auch
keine sonstigen Zuwendungen
aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt.

(8) Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.

(9) Gesellschafter erhalten bei
ihrem Ausscheiden oder bei
Auflösung der Gesellschaft
oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen
zurück. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt.

(10) Die Zuwendung von Mitteln an eine andere, freie, steuerbegünstigte Körperschaft,
die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke nach Maßgabe des
in § 2 dieses Vertrages genannten Gesellschaftszwecks
zu verwenden hat, ist zulässig. Die Erfüllung des Gesellschaftszwecks durch Mittelzuwendung darf jedoch nicht
überwiegen.

(11) Die Gesellschaft darf ihre
Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.
a)
01.02.2022
Prof. Dr. Ries
133.
Kley, Tobias Robert, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Einzelprokura

4.
Wegner, Odin, *XX.XX.XXXX, Berlin

Einzelprokura
a)
28.04.2022
Steinberg
14b)
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2024 und
der Zustimmungsbeschlüsse
vom selben Tage ist die Pflegewohnhaus am Waldkrankenhaus
gGmbH mit dem Sitz in Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg,
HRB 103364 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter
Auflösung ohne Abwicklung als
Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
a)
07.05.2024
Prof. Dr. Ries
15Nicht mehr Prokurist:

4. Wegner, Odin
a)
08.08.2024
Smolny
16a)
Johannesstift Diakonie Pflege
& Wohnen Berlin Brandenburg
gGmbH
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
11.06.2025 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1
(Firma).
a)
23.06.2025
Prof. Dr. Ries

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.