Handelsregister · HRB 124070

Chronologischer Auszug

Johannesstift Diakonie Jugendhilfe gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Evangelisches Johannesstift Jugendhilfe gGmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Schönwalder Allee 26, 13587
Berlin

c)
Die Trägerschaft für Maßnahmen
und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Unterstützung
der schulischen Bildung. Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch die Errichtung,
Unterhaltung und Förderung von
Angeboten im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Gesellschaft fördert im Rahmen dieser Zwecke auch das gemeinschaftliche Leben in Einrichtungen. Sie fördert als Träger diakonischer Aufgaben die Integration von Kindern und Jugendlichen und deren Familien in unterschiedlichen Lebenslagen, einschließlich Kindertagesstätten,
Ganztagsbetreuung, Wohngruppen, therapeutischer Beratung und
Angeboten der Suchthilfe. Die
Gesellschaft fördert und unterstützt Modelle und Projekte, die
diesem Zweck dienen und diesen
unterstützen.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Lorch, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
10.12.2009
a)
11.01.2010
Melchior
2c)
Die Förderung der Kinder- und
Jugendhilfe sowie die Förderung
der Volks- und Berufsbildung. Der
Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch die Errichtung,
Unterhaltung und Förderung diakonischer Einrichtungen und Ausbildungsstätten sowie durch stationäre, teilstationäre und ambulante Dienste
- zur Erziehung von Kindern und
Jugendlichen sowie
- zur Aus-, Fort- und Weiterbildung und
- zur Information und Aufklärung
der Öffentlichkeit über soziale
Fragen.
Die Gesellschaft führt Maßnahmen und Projekte als Träger diakonischer Aufgaben in Einrichtungen durch, die der Integration von Kindern und Jugendlichen und deren Familien in unterschiedlichen Lebenslagen,
einschließlich Kindertagesstätten, Wohngruppen, therapeutischer Beratung und Angeboten
der Suchthilfe dienen. Im Rahmen
dieser Zwecke unterstützt die Gesellschaft auch das gemeinschaftliche Leben in diesen Einrichtungen.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.03.2010
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft), 3 (Gemeinnützigkeit), 11 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr), 13 (Verwaltung des Gesellschaftsvermögens)
und 14 (Auflösung, Liquidation).
a)
23.03.2010
Melchior
3200.000 EURa)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.07.2010
ist das Stammkapital auf 200.000
EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in der Präambel,
in § 2 (Zweck und Gegenstand der
Gesellschaft), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile, Gründungsaufwand),
§ 10 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) und in § 12 (Rechnungslegung, Jahresabschluss, Lagebericht).
a)
15.07.2010
Melchior
4b)
Änderung zu Nr. 1:
Vertretungsbefugnis von Amts wegen
berichtigt
Geschäftsführer:
Lorch, Andreas
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit anderen als gemeinnützig eingetragenen
Institutionen abzuschließen
a)
06.08.2010
Melchior
51.
Grave, Bettina, *XX.XX.XXXX, Berlin

Einzelprokura
a)
02.11.2012
Kremer
6c)
Die Förderung der Jugendhilfe,
der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung
der Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft ist zudem Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, Unterhaltung und Förderung von Angeboten im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich der
Kinder- und Jugendhilfe, die Pflege, Betreuung und Aufnahme von
hilfsbedürftigen Personen i.S.d. §
53 AO die Förderung des gemeinschaftlichen Lebens in Einrichtungen im Rahmen ihres Zwecks
die Förderung der Integration von
Kindern und Jugendlichen und deren Familien in unterschiedlichen
Lebenslagen, einschließlich Kindertagesstätten, Ganztagsbetreuung, Wohngruppen, therapeutischer Beratung und Angeboten
der Suchthilfe als Träger diakonischer Aufgaben die Förderung
und Unterstützung von Modellen
und Projekten, die den Satzungszwecken dienen und diese unterstützen. Die Gesellschaft kann zur
Verwirklichung ihres Satzungszwecks auch Träger von Schulen
und Bildungsträger für Jugendliche und junge Erwachsene werden. Die Gesellschaft kann auch
die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter
Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie
der Wichern Stiftung für Sozialarbeit und Jugendhilfe in Ungarn
zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Förderung
der Wohlfahrtspflege vornehmen.
Die Förderung der vorgenannten
Körperschaften wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung
und Weitergabe von Mitteln für
den geförderten Zweck.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.06.2018
ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
a)
20.06.2018
Melchior
7c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, Volksund Berufsbildung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens.
Die Gesellschaft ist zudem Förderkörperschaft im Sinne des § 58
Nr. 1 Abgabenordnung. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, Unterhaltung und Förderung von Angeboten im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die Pflege, Betreuung
und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 AO, die
Förderung des gemeinschaftlichen
Lebens in Einrichtungen im Rahmen ihres Zwecks die Förderung
der Integration von Kindern und
Jugendlichen und deren Familien
in unterschiedlichen Lebenslagen,
einschließlich Kindertagesstätten, Ganztagsbetreuung, Wohngruppen, therapeutischer Beratung und Angeboten der Suchthilfe als Träger diakonischer Aufgaben, die Förderung und Unterstützung von Modellen und Projekten, die den Satzungszwecken dienen und diese unterstützen. Die
Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Satzungszwecks auch
Träger von Schulen und Bildungsträger für Jugendliche und junge Erwachsene werden, Erwachsenenbildung. Die Gesellschaft
kann auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von
Körperschaften des öffentlichen
Rechts sowie der Wichern Stiftung für Sozialarbeit und Jugendhilfe in Ungarn zur ideellen und
materiellen Förderung und Pflege der Jugendhilfe, der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung sowie
der Förderung des Wohlfahrtswesens vornehmen. Die Förderung
der vorgenannten Körperschaften
wird insbesondere verwirklicht
durch Beschaffung und Weitergabe von Mitteln für den geförderten Zweck. Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die
Inanspruchnahme von Leistungen sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen und durch Nutzungsüberlassungen. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt
mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und
Beteiligungsgesellschaften, die
die Voraussetzungen der §§ 51 bis
68 AO erfüllen sowie den in der
Anlage genannten Gesellschaften.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig,
sie verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für
die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile
und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. Es darf
keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Gesellschafter
erhalten bei ihrem Ausscheiden
oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile
und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. §
58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. Die Gesellschaft darf ihre
Mittel weder für die unmittelbare
noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer
Parteien verwenden.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021
ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
a)
16.12.2021
Melchior
8a)
Johannesstift Diakonie Jugendhilfe gGmbH
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2022
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma).
a)
21.08.2022
Melchior

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.