Durchführung von Malerarbeiten sowie Beratung hierfür, der Verkauf von Malerbedarf sowie die Verlegung von PVC- und Teppichböden. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Beim Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer kann jedem einzelnen von ihnen durch Beschluss der Gesellschafterversammlung die Befugnis zur Alleinvertretung eingeräumt werden. Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern erfolgt durch die Gesellschafterversammlung. Den Geschäftsführern kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden, ebenfalls kann Liquidatoren Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Johannes Oehlen
Nettetal
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.12.1988 zuletzt geändert am 23.12.1993
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Nettetal: 30.12.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 674 Amtsgericht Nettetal getreten. Freigegeben am 08.07.2003.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.