Handelsregister · HRA 540489

Registerinformationen

Johannes Keller Bau GmbH + Co. KG · Amtsgericht Ulm

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Johannes Keller Bau GmbH + Co. KG
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Sitz
Süßen
Geschäftsanschrift
Kuntzestr. 72, 73079 Süßen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 540489
Gericht
Amtsgericht Ulm
Letzte Eintragung
28.09.2012
Abrufstand
31.10.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Prokurist(in)

Manfred Nagel

Süßen

Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Georg Baumgartner

Bad Überkinge-Hausen

Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Ingo Greiner

Waldstetten

Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Werner Reichert

Salach

Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Gert Saur

Donzdorf

Einzelprokura
Prokurist(in)

Roland Schöttle

Donzdorf

Einzelprokura
Kommanditist(in)

Dieter Meyer-Keller

Süßen

Kommanditist(in)

Hannelore Junker

Süßen

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Keller-Bau Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Süssen

mit der Befugnis - auch für die jeweiligen organschaftlichen Vertreter - im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Zweigniederlassung

Johannes Keller Bau GmbH + Co. KG

Ulm

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.06.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 14.04.1937

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 06.08.2012 (1 IN 114/12) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
  • Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 24.09.2012 (1 IN 114/12) ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.