Handelsregister · HRB 8245

Chronologischer Auszug

Johann W. Welker Gemeinnützige Fördergesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Duisburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Johann W. Welker Gemeinnützige
Fördergesellschaft mit beschränkter
Haftung

b)
Duisburg

c)
die Weiterleitung aller erhaltenen Spenden
sowie aller aus der Vermögensverwaltung
erzielten Mittel zur Förderung der Jugendund Altenhilfe, des Schutzes von Ehe und
Familie sowie für Zwecke der amtlich
anerkannten Verbände der freien
Wohlfahrtspflege.
Die Empfänger der Spenden und der Mittel
aus Vermögensverwaltung - gleich welcher
Rechtsform sie sind und ob sie schon
bestehen oder noch entstehen werden müssen gemeinnützig sein - beispielsweise:
- Welker-Stiftung in Duisburg;
- Mechthild und Günter Welker-Stiftung in
Vechta;
- "Stadtstiftung Quakenbrück - Bürger für
ihre Stadt";
- die noch zu gründene "Bürgerstiftung
Duisburg";
- Einrichtungen, die der Hilfe für Menschen
Notlagen, insbesondere in Not geratener
Familien und Alleinerziehender, dienen;
- Aktivitäten zur Unterstützung von Jugend
und Familie sowie Bildung im weitesten
Sinne;
- Errichtung und Vermietung von
Einrichtungen der Altenpflege, von
Altenwohnungen sowie von
Hospizeinrichtungen.
620.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluß kann
Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die
Gesellschaft einzeln zu vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Dr. Welker-Altegoer, Günter, Quakenbrück
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.12.1967 zuletzt geändert am
04.12.2000
a)
13.05.2002
Neumann

b)
Tag der ersten
Eintragung in Duisburg:
07.07.1999
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
SB Bl. 25-32
2b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Welker-Altegoer, Günter, Quakenbrück

Neu bestellt als
Geschäftsführer:
Schlegel, Birgit, Haßloch, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
12.05.2003
Ganswindt

b)
SB Bl. 33-35
3b)
Geschäftsanschrift:
Welkerstraße 17, 47053 Duisburg

c)
Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung
von Mitteln im Sinne des § 58 Abs. 1 der
Abgabenordnung (AO) zur Förderung von
Jugend- und Altenhilfe, von Wissenschaft
und Forschung, des Schutzes von Ehe und
Familie und die Förderung des
Wohlfahrtswesens.

Der Zweck der Gesellschaft wird
insbesondere verwirklicht durch
Weiterleitung von Mitteln an

- Welker Stiftung in Duisburg;
- Mechtild und Günter Welker-Stiftung in
Vechta;
- Stadtstiftung Quakenbrück - Bürger für
ihre Stadt;
- Bürgerstiftung Duisburg;
- Einrichtungen, die der Hilfe für Menschen
in Notlagen, insbesondere in Not geratene
Familien und Alleinerziehender, dienen;
- Aktivitäten zur Unterstützung von Jugend
und Familie sowie Bildung im weitesten
Sinne;
- Vermietung von Altenwohnungen.
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.

Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt
dieser die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
zusammen mit einem Prokuristen vertreten.

Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die
Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2011 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.

Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2011 hat ferner
eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 a (jetzt § 3 -
Gemeinnützigkeit) und § 6 (Geschäftsführung und Vertretung)
beschlossen.
a)
06.06.2011
Culemann
4c)
Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung
von Mitteln im Sinne des § 58 Abs. 1 der
Abgabenordnung (AO) zur Förderung von
Jugend- und Altenhilfe, von Wissenschaft
und Forschung, des Schutzes von Ehe und
Familie und die Förderung des
Wohlfahrtswesens.

Der Zweck der Gesellschaft wird
insbesondere verwirklicht durch
Weiterleitung von Mitteln an

- Welker Stiftung in Duisburg;
- Mechtild und Günter Welker-Stiftung in
Vechta;
- Stadtstiftung Quakenbrück - Bürger für
ihre Stadt;
- Bürgerstiftung Duisburg;
- Einrichtungen, die der Hilfe für Menschen
in Notlagen, insbesondere in Not geratene
Familien und Alleinerziehender, dienen;
- Aktivitäten zur Unterstützung von Jugend
und Familie sowie Bildung im weitesten
Sinne;
- Vermietung von Altenwohnungen.

Die Begünstigten können aus der
Zuwendung der Mittel keinen
Rechtsanspruch auf weitere Förderung
gegen die Gesellschaft herleiten.
a)
18.07.2011
Klement

b)
Gegenstand des
Unternehmens von Amts
wegen berichtigend
eingetragen.
5c)
Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung
von Mitteln im Sinne des § 58 Abs. 1
Abgabenordnung (AO) zur Förderung von
Jugend- und Altenhilfe, von Wissenschaft
und Forschung, des Schutzes von Ehe und
Familie und die Förderung des
Wohlfahrtswesens.
Der Zweck der Gesellschaft wird
insbesondere verwirklicht durch
Weiterleitung von Mitteln an

- WeIker-Stiflung in Duisburg;
- Mechtild und Günter Welker-Stiftung;
- Einrichtungen, die der Hilfe für Menschen
in Notlagen, insbesondere in Not geratene
Familien und Alleinerziehender, dienen;
- Aktivitäten zur Unterstützung von Jugend
und Familie sowie Bildung im weitesten
Sinne.

Die Begünstigten können aus der
Zuwendung der Mittel keinen
Rechtsanspruch auf weitere Förderung
gegen die Gesellschaft herleiten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 2 und mit
ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in §
8 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung)
beschlossen.
a)
12.01.2023
Levejohann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.