Handelsregister · HRB 8245
Chronologischer Auszug
Johann W. Welker Gemeinnützige Fördergesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Duisburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Johann W. Welker Gemeinnützige Fördergesellschaft mit beschränkter Haftung b) Duisburg c) die Weiterleitung aller erhaltenen Spenden sowie aller aus der Vermögensverwaltung erzielten Mittel zur Förderung der Jugendund Altenhilfe, des Schutzes von Ehe und Familie sowie für Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Die Empfänger der Spenden und der Mittel aus Vermögensverwaltung - gleich welcher Rechtsform sie sind und ob sie schon bestehen oder noch entstehen werden müssen gemeinnützig sein - beispielsweise: - Welker-Stiftung in Duisburg; - Mechthild und Günter Welker-Stiftung in Vechta; - "Stadtstiftung Quakenbrück - Bürger für ihre Stadt"; - die noch zu gründene "Bürgerstiftung Duisburg"; - Einrichtungen, die der Hilfe für Menschen Notlagen, insbesondere in Not geratener Familien und Alleinerziehender, dienen; - Aktivitäten zur Unterstützung von Jugend und Familie sowie Bildung im weitesten Sinne; - Errichtung und Vermietung von Einrichtungen der Altenpflege, von Altenwohnungen sowie von Hospizeinrichtungen. | 620.000,00 DEM | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. b) Geschäftsführer: Dr. Welker-Altegoer, Günter, Quakenbrück | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 27.12.1967 zuletzt geändert am 04.12.2000 | a) 13.05.2002 Neumann b) Tag der ersten Eintragung in Duisburg: 07.07.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. SB Bl. 25-32 | |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Welker-Altegoer, Günter, Quakenbrück Neu bestellt als Geschäftsführer: Schlegel, Birgit, Haßloch, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 12.05.2003 Ganswindt b) SB Bl. 33-35 | ||||
| 3 | b) Geschäftsanschrift: Welkerstraße 17, 47053 Duisburg c) Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) zur Förderung von Jugend- und Altenhilfe, von Wissenschaft und Forschung, des Schutzes von Ehe und Familie und die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch Weiterleitung von Mitteln an - Welker Stiftung in Duisburg; - Mechtild und Günter Welker-Stiftung in Vechta; - Stadtstiftung Quakenbrück - Bürger für ihre Stadt; - Bürgerstiftung Duisburg; - Einrichtungen, die der Hilfe für Menschen in Notlagen, insbesondere in Not geratene Familien und Alleinerziehender, dienen; - Aktivitäten zur Unterstützung von Jugend und Familie sowie Bildung im weitesten Sinne; - Vermietung von Altenwohnungen. | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2011 hat ferner eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 a (jetzt § 3 - Gemeinnützigkeit) und § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. | a) 06.06.2011 Culemann | ||
| 4 | c) Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) zur Förderung von Jugend- und Altenhilfe, von Wissenschaft und Forschung, des Schutzes von Ehe und Familie und die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch Weiterleitung von Mitteln an - Welker Stiftung in Duisburg; - Mechtild und Günter Welker-Stiftung in Vechta; - Stadtstiftung Quakenbrück - Bürger für ihre Stadt; - Bürgerstiftung Duisburg; - Einrichtungen, die der Hilfe für Menschen in Notlagen, insbesondere in Not geratene Familien und Alleinerziehender, dienen; - Aktivitäten zur Unterstützung von Jugend und Familie sowie Bildung im weitesten Sinne; - Vermietung von Altenwohnungen. Die Begünstigten können aus der Zuwendung der Mittel keinen Rechtsanspruch auf weitere Förderung gegen die Gesellschaft herleiten. | a) 18.07.2011 Klement b) Gegenstand des Unternehmens von Amts wegen berichtigend eingetragen. | ||||
| 5 | c) Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) zur Förderung von Jugend- und Altenhilfe, von Wissenschaft und Forschung, des Schutzes von Ehe und Familie und die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch Weiterleitung von Mitteln an - WeIker-Stiflung in Duisburg; - Mechtild und Günter Welker-Stiftung; - Einrichtungen, die der Hilfe für Menschen in Notlagen, insbesondere in Not geratene Familien und Alleinerziehender, dienen; - Aktivitäten zur Unterstützung von Jugend und Familie sowie Bildung im weitesten Sinne. Die Begünstigten können aus der Zuwendung der Mittel keinen Rechtsanspruch auf weitere Förderung gegen die Gesellschaft herleiten. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 8 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung) beschlossen. | a) 12.01.2023 Levejohann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.