Handelsregister · HRB 9309

Chronologischer Auszug

Johann Sädler Fliesen GmbH · Amtsgericht Bonn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Johann Sädler Fliesen GmbH

b)
Bonn

c)
Handel mit Fliesen, die Verlegung von
Wand- und Bodenfliesen aller Art
einschließlich Sanierung, die Koordination
und Durchführung von Komplett-Bad-
Systemen
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Sädler, Ralf, Bonn, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.02.2001 zuletzt geändert am
01.03.2001
a)
23.04.2002
Loehndorf

b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 18 -22 Sonderband
Tag der ersten
Eintragung: 26.03.2001
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
23.04.2002.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Röhfeldstraße 7, 53227 Bonn
a)
27.05.2010
Laukart

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.