Handelsregister · HRB 73915
Chronologischer Auszug
Joblinge gemeinnützige AG Rheinland · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Joblinge gemeinnützige AG Köln b) Köln Geschäftsanschrift: c/o The Boston Consulting Group GmbH, Mediapark 8, 50670 Köln c) Zweck des Unternehmens der Gesellschaft ist Bildung und Erziehung sowie die Jugendhilfe durch Förderung der Ausbildungs- oder Arbeitsfähigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsplatz oder ohne Arbeit in Köln. Der Unternehmenszweck wird insbesondere verwirklicht, indem die Gesellschaft für junge Menschen im Sinne des Absatzes 1 - soziale Betreuung organisiert, finanziert und durchführt mit dem Ziel, ihre soziale Kompetenz zu stärken und ihnen Perspektiven für ein geordnetes Arbeitsleben zu vermitteln, - Coaching und Qualifizierungsprogramme organisiert und durchführt, um ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen so weit zu heben, dass sie für Beschäftigungsverhältnisse vermittelbar sind, - Mentoren bereitstellt, deren Aufgabe es ist, die Motivation der betreuten jungen Menschen zur Ausbildung und zum Eintritt in Beschäftigungsverhältnisse zu fördern und zu erhalten und diese bei der Arbeitssuche zu unterstützen, - den schrittweisen Übergang in die Arbeitswelt nach dem jeweiligen Ausbildungsstand begleitet. | 50.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Dr. Rubner, Harald, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 18.10.2011 | a) 11.11.2011 Engeland | |
| 2 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Hansaring 68, 50670 Köln | Einzelprokura: Zetzmann, Carina, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 27.12.2011 Odenthal | |||
| 3 | c) Zweck des Unternehmens der Gesellschaft ist Bildung und Erziehung sowie die Jugendhilfe durch Förderung der Ausbildungs- oder Arbeitsfähigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsplatz oder ohne Arbeit in Köln. Der Unternehmenszweck wird insbesondere verwirklicht, indem die Gesellschaft für junge Menschen im Sinne des Absatzes 1 - soziale Betreuung organisiert, finanziert und durchführt mit dem Ziel, ihre soziale Kompetenz zu stärken und ihnen Perspektiven für ein geordnetes Arbeitsleben zu vermitteln, - Coaching und Qualifizierungsprogramme organisiert und durchführt, um ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen so weit zu heben, dass sie für Beschäftigungsverhältnisse vermittelbar sind, - Mentoren bereitstellt, deren Aufgabe es ist, die Motivation der betreuten jungen Menschen zur Ausbildung und zum Eintritt in Beschäftigungsverhältnisse zu fördern und zu erhalten und diese bei der Arbeitssuche zu unterstützen, - den schrittweisen Übergang in die Arbeitswelt nach dem jeweiligen Ausbildungsstand begleitet. Die Gesellschaft ist Mitglied des überregional tätigen JOBLINGE e.V. Sie wird die Regularien dieser Dachorganisation JOBLINGE e.V. befolgen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. Die Gesellschaft setzt das JOBLINGE- Konzept vor Ort in praktischer Arbeit um. Sie ist in ihrem regionalen Wirkungskreis allein für die operative Umsetzung des Konzepts verantwortlich. Der JOBLINGE e.V. unterstützt sie dabei im Rahmen seiner Zuständigkeiten. Die Gesellschaft wird nicht in einer Region tätig, in der eine andere JOBLINGE gAG tätig ist. Sie kann aber in der von ihr betreuten Region Filialen bilden. Über die Abgrenzung der Regionalzuständigkeit entscheidet im Streitfall der JOBLINGE e.V. | a) Die Hauptversammlung vom 15.03.2012 hat die Erweiterung der Satzung in § 2 um einen neuen § 2 a (Zusammenarbeit mit dem JOBLINGE e.V.) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 03.04.2012 Keusch | |||
| 4 | Prokura erloschen: Zetzmann, Carina, Köln, *XX.XX.XXXX Einzelprokura: Balzer, Petra, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 04.03.2013 Odenthal | ||||
| 5 | a) Joblinge gemeinnützige AG Rheinland c) (1) Zweck des Unternehmens der Gesellschaft ist Bildung und Erziehung sowie die Jugendhilfe durch Förderung der Ausbildungs- oder Arbeitsfähigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsplatz oder ohne Arbeit überwiegend im Regierungsbezirk Köln. (2) Der Unternehmenszweck wird insbesondere verwirklicht, indem die Gesellschaft für junge Menschen im Sinne des Absatzes 1 - soziale Betreuung organisiert, finanziert und durchführt mit dem Ziel, ihre soziale Kompetenz zu stärken und ihnen Perspektiven für ein geordnetes Arbeitsleben zu vermitteln, - Coaching und Qualifizierungsprogramme organisiert und durchführt, um ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen so weit zu heben, dass sie für Beschäftigungsverhältnisse vermittelbar sind, - Mentoren bereitstellt, deren Aufgabe es ist, die Motivation der betreuten jungen Menschen zur Ausbildung und zum Eintritt in Beschäftigungsverhältnisse zu fördern und zu erhalten und diese bei der Arbeitssuche zu unterstützen, den schrittweisen Übergang in die Arbeitswelt nach dem jeweiligen Ausbildungsstand begleitet. § 2a Zusammenarbeit mit dem JOBLINGE E.V. (1) Die Gesellschaft ist Mitglied des überregional tätigen JOBLINGE e.V. Sie wird die Regularien dieser Dachorganisation JOBLINGE e.V. befolgen, soweit nicht zwingend gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. (2) Die Gesellschaft setzt das JOBLINGE- Konzept vor Ort in praktischer Arbeit um. Sie ist in ihrem regionalen Wirkungskreis allein für die operative Umsetzung des Konzepts mitverantwortlich. Der JOBLINGE e.V. unterstützt sie dabei im Rahmen seiner Zuständigkeiten. Die Gesellschaft wird nicht in einer Region tätig, in der eine andere JOBLINGE gAG tätig ist. Sie kann aber in der von ihr betreuten Region Filialen bilden. Über die Abgrenzung der Regionalzuständigkeit entscheidet im Streitfall der JOBLINGE e.V. (3) Der JOBLINGE e.V. ist zuständig für: Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber den Organen der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesländer und den zentralen Behörden der Bundesverwaltungen, - Vertretung der JOBLINGE-Initiative gegenüber Verbänden auf Bundes- und Landesebene, - Weiterentwicklung des Konzeptes auf Basis der durch die lokalen Mitglieder gemachten Erfahrungen, - Hilfe bei der Verbreitung der JOBLINGE- Idee, - überregionale Mittelbeschaffung für die Arbeit mit den Jugendlichen, - Unterstützung der Arbeit mit den Jugendlichen, - überregionale Öffentlichkeitsarbeit und das Lobbying auf überregionaler Ebene einschließlich des Betriebs der an die Öffentlichkeit gerichteten überregionalen JOBLINGE-Website (derzeit erreichbar unter www.joblinge.de). (4) Die Gesellschaft unterrichtet den JOBLINGE e.V. unaufgefordert und unverzüglich über alle Angelegenheiten, die für die Aufgaben des JOBLINGE e.V. relevant sind, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. dem JOBLINGE e.V. | a) Die Hauptversammlung vom 25.08.2016 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Ziffer (1) (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma sowie eine Änderung der Satzung in § 2 Ziffer (1) (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 08.09.2016 Engeland | |||
| 6 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Rubner, Harald, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Hepp, Markus, Köln, *XX.XX.XXXX Vorstand: Ritterbach, Markus, Erftstadt, *XX.XX.XXXX | a) 14.11.2017 Wulff | ||||
| 7 | c) (1) Zweck des Unternehmens der Gesellschaft ist Bildung und Erziehung sowie die Jugendhilfe durch Förderung der Ausbildungs- oder Arbeitsfähigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsplatz oder ohne Arbeit überwiegend im Regierungsbezirk Köln. (2) Der Unternehmenszweck wird insbesondere verwirklicht, indem die Gesellschaft für junge Menschen im Sinne des Absatzes 1 - soziale Betreuung organisiert, finanziert und durchführt mit dem Ziel, ihre soziale Kompetenz zu stärken und ihnen Perspektiven für ein geordnetes Arbeitsleben zu vermitteln, - Coaching und Qualifizierungsprogramme organisiert und durchführt, um ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen so weit zu heben, dass sie für Beschäftigungsverhältnisse vermittelbar sind, - Mentoren bereitstellt, deren Aufgabe es ist, die Motivation der betreuten jungen Menschen zur Ausbildung und zum Eintritt in Beschäftigungsverhältnisse zu fördern und zu erhalten und diese bei der Arbeitssuche zu unterstützen, den schrittweisen Übergang in die Arbeitswelt nach dem jeweiligen Ausbildungsstand begleitet. § 2a Zusammenarbeit mit dem JOBLINGE E.V. (1) Die Gesellschaft ist Mitglied des überregional tätigen JOBLINGE e.V. Sie wird die Regularien dieser Dachorganisation JOBLINGE e.V. befolgen, soweit nicht zwingend gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. (2) Die Gesellschaft setzt das JOBLINGE- Konzept vor Ort in praktischer Arbeit um. Sie ist in ihrem regionalen Wirkungskreis allein für die operative Umsetzung des Konzepts verantwortlich. Der JOBLINGE e.V. unterstützt sie dabei im Rahmen seiner Zuständigkeiten. Die Gesellschaft wird nicht in einer Region tätig, in der eine andere JOBLINGE gAG tätig ist. Sie kann aber in der von ihr betreuten Region Filialen bilden. Über die Abgrenzung der Regionalzuständigkeit entscheidet im Streitfall der JOBLINGE e.V. (3) Der JOBLINGE e.V. ist zuständig für: Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber den Organen der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesländer und den zentralen Behörden der Bundesverwaltungen, - Vertretung der JOBLINGE-Initiative gegenüber Verbänden auf Bundes- und Landesebene, - Weiterentwicklung des Konzeptes auf Basis der durch die lokalen Mitglieder gemachten Erfahrungen, - Hilfe bei der Verbreitung der JOBLINGE- Idee, - überregionale Mittelbeschaffung für die Arbeit mit den Jugendlichen, - Unterstützung der Arbeit mit den Jugendlichen, - überregionale Öffentlichkeitsarbeit und das Lobbying auf überregionaler Ebene einschließlich des Betriebs der an die Öffentlichkeit gerichteten überregionalen JOBLINGE-Website (derzeit erreichbar unter www.joblinge.de). (4) Die Gesellschaft unterrichtet den JOBLINGE e.V. unaufgefordert und unverzüglich über alle Angelegenheiten, die für die Aufgaben des JOBLINGE e.V. relevant sind, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. dem JOBLINGE e.V. | a) 16.11.2017 Keusch b) Zu lfd. Nr. 5, Spalte 2 b) Ziffer 2 (letztes Wort in Satz 2) von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstand: Ritterbach, Markus, Erftstadt, *XX.XX.XXXX | a) 13.08.2018 Engeland | ||||
| 9 | Prokura erloschen: Balzer, Petra, Köln, *XX.XX.XXXX Einzelprokura: Kania, Miroslaw Laurenz, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 06.05.2019 Wulff | ||||
| 10 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Widdersdorfer Straße 248-252, 50933 Köln | a) 16.11.2021 Lüdtke | ||||
| 11 | b) Nicht mehr Vorstand: Hepp, Markus, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dr. Keienburg, Georg, Köln, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Kania, Miroslaw Laurenz, Köln, *XX.XX.XXXX Einzelprokura: Damerow, Yvonne, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX Diewald, Theresia, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 08.08.2023 Keßler |
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