Handelsregister · HRB 73915

Chronologischer Auszug

Joblinge gemeinnützige AG Rheinland · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Joblinge gemeinnützige AG Köln

b)
Köln
Geschäftsanschrift:
c/o The Boston Consulting Group GmbH,
Mediapark 8, 50670 Köln

c)
Zweck des Unternehmens der Gesellschaft
ist Bildung und Erziehung sowie die
Jugendhilfe durch Förderung der
Ausbildungs- oder Arbeitsfähigkeit von
Jugendlichen und jungen Erwachsenen
ohne Ausbildungsplatz oder ohne Arbeit in
Köln.
Der Unternehmenszweck wird
insbesondere verwirklicht, indem die
Gesellschaft für junge Menschen im Sinne
des Absatzes 1
- soziale Betreuung organisiert, finanziert
und durchführt mit dem Ziel, ihre soziale
Kompetenz zu stärken und ihnen
Perspektiven für ein geordnetes
Arbeitsleben zu vermitteln,
- Coaching und Qualifizierungsprogramme
organisiert und durchführt, um ihre
fachlichen und sozialen Kompetenzen so
weit zu heben, dass sie für
Beschäftigungsverhältnisse vermittelbar
sind,
- Mentoren bereitstellt, deren Aufgabe es
ist, die Motivation der betreuten jungen
Menschen zur Ausbildung und zum Eintritt
in Beschäftigungsverhältnisse zu fördern
und zu erhalten und diese bei der
Arbeitssuche zu unterstützen,
- den schrittweisen Übergang in die
Arbeitswelt nach dem jeweiligen
Ausbildungsstand begleitet.
50.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Dr. Rubner, Harald, Bergisch Gladbach,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 18.10.2011
a)
11.11.2011
Engeland
2b)

Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Hansaring 68, 50670 Köln
Einzelprokura:
Zetzmann, Carina, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
27.12.2011
Odenthal
3c)
Zweck des Unternehmens der Gesellschaft
ist Bildung und Erziehung sowie die
Jugendhilfe durch Förderung der
Ausbildungs- oder Arbeitsfähigkeit von
Jugendlichen und jungen Erwachsenen
ohne Ausbildungsplatz oder ohne Arbeit in
Köln.
Der Unternehmenszweck wird
insbesondere verwirklicht, indem die
Gesellschaft für junge Menschen im Sinne
des Absatzes 1
- soziale Betreuung organisiert, finanziert
und durchführt mit dem Ziel, ihre soziale
Kompetenz zu stärken und ihnen
Perspektiven für ein geordnetes
Arbeitsleben zu vermitteln,
- Coaching und Qualifizierungsprogramme
organisiert und durchführt, um ihre
fachlichen und sozialen Kompetenzen so
weit zu heben, dass sie für
Beschäftigungsverhältnisse vermittelbar
sind,
- Mentoren bereitstellt, deren Aufgabe es
ist, die Motivation der betreuten jungen
Menschen zur Ausbildung und zum Eintritt
in Beschäftigungsverhältnisse zu fördern
und zu erhalten und diese bei der
Arbeitssuche zu unterstützen,
- den schrittweisen Übergang in die
Arbeitswelt nach dem jeweiligen
Ausbildungsstand begleitet.
Die Gesellschaft ist Mitglied des
überregional tätigen JOBLINGE e.V. Sie
wird die Regularien dieser
Dachorganisation JOBLINGE e.V. befolgen,
soweit nicht zwingende gesetzliche
Vorschriften dem entgegenstehen.
Die Gesellschaft setzt das JOBLINGE-
Konzept vor Ort in praktischer Arbeit um.
Sie ist in ihrem regionalen Wirkungskreis
allein für die operative Umsetzung des
Konzepts verantwortlich. Der JOBLINGE
e.V. unterstützt sie dabei im Rahmen seiner
Zuständigkeiten. Die Gesellschaft wird nicht
in
einer Region tätig, in der eine andere
JOBLINGE gAG tätig ist. Sie kann aber in
der von ihr betreuten Region Filialen bilden.
Über die Abgrenzung der
Regionalzuständigkeit entscheidet im
Streitfall der JOBLINGE e.V.
a)
Die Hauptversammlung vom 15.03.2012 hat die Erweiterung
der Satzung in § 2 um einen neuen § 2 a (Zusammenarbeit
mit dem JOBLINGE e.V.) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
03.04.2012
Keusch
4Prokura erloschen:
Zetzmann, Carina, Köln, *XX.XX.XXXX

Einzelprokura:
Balzer, Petra, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
04.03.2013
Odenthal
5a)
Joblinge gemeinnützige AG Rheinland

c)
(1) Zweck des Unternehmens der
Gesellschaft ist Bildung und Erziehung
sowie die Jugendhilfe durch Förderung der
Ausbildungs- oder Arbeitsfähigkeit von
Jugendlichen und jungen Erwachsenen
ohne Ausbildungsplatz oder ohne Arbeit
überwiegend im Regierungsbezirk Köln.
(2) Der Unternehmenszweck wird
insbesondere verwirklicht, indem die
Gesellschaft für junge Menschen im Sinne
des Absatzes 1
- soziale Betreuung organisiert, finanziert
und durchführt mit dem Ziel, ihre soziale
Kompetenz zu stärken und ihnen
Perspektiven für ein geordnetes
Arbeitsleben zu vermitteln,
- Coaching und Qualifizierungsprogramme
organisiert und durchführt, um ihre
fachlichen und sozialen Kompetenzen so
weit zu heben, dass sie für
Beschäftigungsverhältnisse vermittelbar
sind,
- Mentoren bereitstellt, deren Aufgabe es
ist, die Motivation der betreuten jungen
Menschen zur Ausbildung und zum Eintritt
in Beschäftigungsverhältnisse zu fördern
und zu erhalten und diese bei der
Arbeitssuche zu unterstützen,
den schrittweisen Übergang in die
Arbeitswelt nach dem jeweiligen
Ausbildungsstand begleitet.

§ 2a Zusammenarbeit mit dem JOBLINGE
E.V.
(1) Die Gesellschaft ist Mitglied des
überregional tätigen JOBLINGE e.V. Sie
wird die Regularien dieser
Dachorganisation JOBLINGE e.V. befolgen,
soweit nicht zwingend gesetzliche
Vorschriften dem entgegenstehen.
(2) Die Gesellschaft setzt das JOBLINGE-
Konzept vor Ort in praktischer Arbeit um.
Sie ist in ihrem regionalen Wirkungskreis
allein für die operative Umsetzung des
Konzepts mitverantwortlich. Der JOBLINGE
e.V. unterstützt sie dabei im Rahmen seiner
Zuständigkeiten. Die Gesellschaft wird nicht
in einer Region tätig, in der eine andere
JOBLINGE gAG tätig ist. Sie kann aber in
der von ihr betreuten Region Filialen bilden.
Über die Abgrenzung der
Regionalzuständigkeit entscheidet im
Streitfall der JOBLINGE e.V.
(3) Der JOBLINGE e.V. ist zuständig für:
Interessenvertretung der Mitglieder
gegenüber den Organen der
Bundesrepublik Deutschland, der
Bundesländer und den zentralen Behörden
der Bundesverwaltungen,
- Vertretung der JOBLINGE-Initiative
gegenüber Verbänden auf Bundes- und
Landesebene,
- Weiterentwicklung des Konzeptes auf
Basis der durch die lokalen Mitglieder
gemachten Erfahrungen,
- Hilfe bei der Verbreitung der JOBLINGE-
Idee,
- überregionale Mittelbeschaffung für die
Arbeit mit den Jugendlichen,
- Unterstützung der Arbeit mit den
Jugendlichen,
- überregionale Öffentlichkeitsarbeit und
das Lobbying auf überregionaler Ebene
einschließlich des Betriebs der an die
Öffentlichkeit gerichteten überregionalen
JOBLINGE-Website (derzeit erreichbar
unter www.joblinge.de).
(4) Die Gesellschaft unterrichtet den
JOBLINGE e.V. unaufgefordert und
unverzüglich über alle Angelegenheiten, die
für die Aufgaben des JOBLINGE e.V.
relevant sind, soweit nicht zwingende
gesetzliche Vorschriften dem
entgegenstehen.
dem JOBLINGE e.V.
a)
Die Hauptversammlung vom 25.08.2016 hat eine Änderung
der Satzung in § 1 Ziffer (1) (Firma, Sitz und Geschäftsjahr)
und mit ihr die Änderung der Firma sowie eine Änderung der
Satzung in § 2 Ziffer (1) (Gegenstand des Unternehmens) und
mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes
beschlossen.
a)
08.09.2016
Engeland
6b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Rubner, Harald, Bergisch Gladbach,
*XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Hepp, Markus, Köln, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Ritterbach, Markus, Erftstadt, *XX.XX.XXXX
a)
14.11.2017
Wulff
7c)
(1) Zweck des Unternehmens der
Gesellschaft ist Bildung und Erziehung
sowie die Jugendhilfe durch Förderung der
Ausbildungs- oder Arbeitsfähigkeit von
Jugendlichen und jungen Erwachsenen
ohne Ausbildungsplatz oder ohne Arbeit
überwiegend im Regierungsbezirk Köln.
(2) Der Unternehmenszweck wird
insbesondere verwirklicht, indem die
Gesellschaft für junge Menschen im Sinne
des Absatzes 1
- soziale Betreuung organisiert, finanziert
und durchführt mit dem Ziel, ihre soziale
Kompetenz zu stärken und ihnen
Perspektiven für ein geordnetes
Arbeitsleben zu vermitteln,
- Coaching und Qualifizierungsprogramme
organisiert und durchführt, um ihre
fachlichen und sozialen Kompetenzen so
weit zu heben, dass sie für
Beschäftigungsverhältnisse vermittelbar
sind,
- Mentoren bereitstellt, deren Aufgabe es
ist, die Motivation der betreuten jungen
Menschen zur Ausbildung und zum Eintritt
in Beschäftigungsverhältnisse zu fördern
und zu erhalten und diese bei der
Arbeitssuche zu unterstützen,
den schrittweisen Übergang in die
Arbeitswelt nach dem jeweiligen
Ausbildungsstand begleitet.
§ 2a Zusammenarbeit mit dem JOBLINGE
E.V.
(1) Die Gesellschaft ist Mitglied des
überregional tätigen JOBLINGE e.V. Sie
wird die Regularien dieser
Dachorganisation JOBLINGE e.V. befolgen,
soweit nicht zwingend gesetzliche
Vorschriften dem entgegenstehen.
(2) Die Gesellschaft setzt das JOBLINGE-
Konzept vor Ort in praktischer Arbeit um.
Sie ist in ihrem regionalen Wirkungskreis
allein für die operative Umsetzung des
Konzepts verantwortlich. Der JOBLINGE
e.V. unterstützt sie dabei im Rahmen seiner
Zuständigkeiten. Die Gesellschaft wird nicht
in einer Region tätig, in der eine andere
JOBLINGE gAG tätig ist. Sie kann aber in
der von ihr betreuten Region Filialen bilden.
Über die Abgrenzung der
Regionalzuständigkeit entscheidet im
Streitfall der JOBLINGE e.V.
(3) Der JOBLINGE e.V. ist zuständig für:
Interessenvertretung der Mitglieder
gegenüber den Organen der
Bundesrepublik Deutschland, der
Bundesländer und den zentralen Behörden
der Bundesverwaltungen,
- Vertretung der JOBLINGE-Initiative
gegenüber Verbänden auf Bundes- und
Landesebene,
- Weiterentwicklung des Konzeptes auf
Basis der durch die lokalen Mitglieder
gemachten Erfahrungen,
- Hilfe bei der Verbreitung der JOBLINGE-
Idee,
- überregionale Mittelbeschaffung für die
Arbeit mit den Jugendlichen,
- Unterstützung der Arbeit mit den
Jugendlichen,
- überregionale Öffentlichkeitsarbeit und
das Lobbying auf überregionaler Ebene
einschließlich des Betriebs der an die
Öffentlichkeit gerichteten überregionalen
JOBLINGE-Website (derzeit erreichbar
unter www.joblinge.de).
(4) Die Gesellschaft unterrichtet den
JOBLINGE e.V. unaufgefordert und
unverzüglich über alle Angelegenheiten, die
für die Aufgaben des JOBLINGE e.V.
relevant sind, soweit nicht zwingende
gesetzliche Vorschriften dem
entgegenstehen.
dem JOBLINGE e.V.
a)
16.11.2017
Keusch

b)
Zu lfd. Nr. 5, Spalte 2 b)
Ziffer 2 (letztes Wort in
Satz 2) von Amts wegen
berichtigt.
8b)
Nicht mehr
Vorstand:
Ritterbach, Markus, Erftstadt, *XX.XX.XXXX
a)
13.08.2018
Engeland
9Prokura erloschen:
Balzer, Petra, Köln, *XX.XX.XXXX

Einzelprokura:
Kania, Miroslaw Laurenz, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
06.05.2019
Wulff
10b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Widdersdorfer Straße 248-252, 50933 Köln
a)
16.11.2021
Lüdtke
11b)
Nicht mehr
Vorstand:
Hepp, Markus, Köln, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Dr. Keienburg, Georg, Köln, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Kania, Miroslaw Laurenz, Köln, *XX.XX.XXXX

Einzelprokura:
Damerow, Yvonne, Bergisch Gladbach,
*XX.XX.XXXX
Diewald, Theresia, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
08.08.2023
Keßler

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