(1) Zweck des Unternehmens der Gesellschaft ist die Jugendhilfe durch Förderung der Ausbildungs- oder Arbeitsfähigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsplatz oder ohne Arbeit überwiegend in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. (2) Der Unternehmenszweck wird insbesondere verwirklicht, indem die Gesellschaft für junge Menschen im Sinne des Absatzes 1 - soziale Betreuung durchführt mit dem Ziel, ihre soziale Kompetenz zu stärken und ihnen Perspektiven für ein geordnetes Arbeitsleben zu vermitteln, - Coaching und Qualifizierungsprogramme organisiert und durchführt, um ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen so weit zu heben, dass sie für Beschäftigungsverhältnisse vermittelbar sind, - Mentoren bereitstellt, deren Aufgabe es ist, die Motivation der betreuten jungen Menschen zur Ausbildung und zum Eintritt in Beschäftigungsverhältnisse zu fördern und zu erhalten und diese bei der Arbeitssuche zu unterstützen, - den schrittweisen Übergang in die Arbeitswelt nach dem jeweiligen Ausbildungsstand begleitet.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dieter Schliek
Berlin
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Matthias Kretschmer
Taucha
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.10.2011.
Die Hauptversammlung vom 02.03.2012 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 2a beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung vom 17.10.2011 enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2011) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 15.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 19.09.2012 ist die Satzung in den §§ 4 (Grundkapital), 5 (Aktien) und 8 (Aufsichtsrat) geändert.
Die Hauptversammlung vom 30.10.2015 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 28.10.2016 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung vom 17.10.2011 enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2016) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 5.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 29.01.2019 ist die Satzung in den §§ 4 (Grundkapital) und 5 (Aktien) geändert.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 21.12.2016 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 30.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2011).
Das Genehmigte Kapital (Genehmigtes Kapital 2011) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 15.000 EUR.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.10.2016 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 01.11.2021 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 22.500,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. (Genehmigtes Kapital 2016/I)
Das Genehmigte Kapital gemäß Beschluss vom 28.10.2016 (Genehmigte Kapital 2016/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 17.500,00 EUR.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.