Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.09.2006.
Die Mitgliederversammlung vom 23. September 2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Formwechsel
Im Insolvenzeröffnungsverfahren ist ein vorläufiger Insovenzverwalter bestellt und dem Verein ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt und angeordnet, dass die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vereinsvermögen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht (Beschluss vom 11.12.2013 des AG Saarbrücken - 60 IN 61/13 -).
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 01.03.2014 eröffnet (60 IN 61/13).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.