Handelsregister · HRB 717603
Chronologischer Auszug
JMD Surprises UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) JMD Surprises UG (haftungsbeschränkt) b) Ehrenkirchen Geschäftsanschrift: Schmiege 29 A, 79238 Ehrenkirchen c) Die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Design, Programmierung und Betrieb von Dienstleistungs-Internetportalen für verschiedene Themen. | 300,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. b) Geschäftsführer: Moll, Jasmin, Ehrenkirchen, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 12.01.2018. | a) 05.02.2018 Hürttlen | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg i. Br. vom 23.06.2022 (58 IN 165/22) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 28.06.2022 Kaufmann | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg i. Br. vom 01.08.2022 (58 IN 165/22) wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben. Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg i. Br. vom 01.08.2022 (58 IN 165/22) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben. | a) 05.09.2022 Volkmer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.