Handelsregister · HRB 717603

Chronologischer Auszug

JMD Surprises UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 31.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
JMD Surprises UG (haftungsbeschränkt)

b)
Ehrenkirchen
Geschäftsanschrift:
Schmiege 29 A, 79238 Ehrenkirchen

c)
Die Erbringung von Dienstleistungen in den
Bereichen Design, Programmierung und
Betrieb von Dienstleistungs-Internetportalen
für verschiedene Themen.
300,00 EURa)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten sie gemeinsam.

b)
Geschäftsführer:
Moll, Jasmin, Ehrenkirchen, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 12.01.2018.
a)
05.02.2018
Hürttlen
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg i. Br. vom
23.06.2022 (58 IN 165/22) wurde ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
28.06.2022
Kaufmann
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg i. Br. vom
01.08.2022 (58 IN 165/22) wurde die Bestellung des
vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg i. Br. vom
01.08.2022 (58 IN 165/22) wurde die Anordnung, dass
Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben.
a)
05.09.2022
Volkmer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.