die Arbeitnehmerüberlassung, die Personalvermittlung und das Interimsmanagement.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Oliver Jansen
Mönchengladbach
Einzelprokura Prokurist(in)
René Blum
Mönchengladbach
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
René Frank Blum
Mönchengladbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2013
Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 Abs. 2 (Abfindungsentgelt) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.