Handelsregister · HRA 5822 KI
Chronologischer Auszug
Jensen Raumgestaltung-Bautenschutz e. K. · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Jensen Raumgestaltung-Bautenschutz e. K. b) Preetz | b) Inhaber: 1. Jensen, Ernst Dieter, *XX.XX.XXXX, Schellhorn | a) Einzelunternehmen b) Das Einzelunternehmen ist dadurch entstanden, dass der Alleingesellschafter der Firma Jensen Raumgestaltung-Bautenschutz GmbH, Preetz (Amtsgericht Kiel, HRB 2605 PL) im Wege der Verschmelzung nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (§§ 120 ff UmwG) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2007 nebst Zustimmungsbeschluss vom selben Tage deren Vermögen als Ganzes übernommen hat. | a) 24.09.2007 Wentzel | |
| 2 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Kirchenstraße 30, 24211 Preetz | a) 13.04.2010 Kinder | |||
| 3 | b) Inhaber: 2. Wilken, Timo, *XX.XX.XXXX, Malente Nicht mehr Inhaber: 1. Jensen, Ernst Dieter | a) Geschäft und Firma sind auf Timo Wilken übergegangen. b) Die Haftung für die im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers und der Übergang der im Betriebe begründeten Forderungen sind beim Erwerb des Geschäfts ausgeschlossen worden. | a) 28.01.2022 Wendt | ||
| 4 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neumünster vom 15.12.2023 (AZ: 94 IN 51/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 24.01.2024 Grabienski |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.