Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestend drei, maximal elf Personen, darunter der Vorstandsvorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der Vorstandsvorsitzende ist alleinvertretungsbefugt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Joelle Hatem
Baabda/ Libanon
274
Johanna Malena Keller
Berlin
274
Astrid Thews
Bochum
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.