Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Zu An- und Verkauf, Verpfändung oder Verpachtung von Immobilien-Vermögen, Aufnahme von Hypotheken und Darlehen ist der Vorstand nicht befugt.
Satzung Blatt 5 ff. der Akten
Beschluss Blatt 21, 131 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 04.12.1975 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.09.2005.
Satzung
Satzung vom 22.05.1975 zuletzt geändert am 14.10.2002
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.